Mitarbeiter einstellen - und sparen

Von: Harald Büring
Stand: 5. Januar 2010
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Eingliederungszuschuss (§ 218 SGB-III)

Formalia bei der Antragstellung und Ihre Rechte

Nachdem Sie alles mit dem Arbeitsvermittler besprochen haben, sollten Sie den Eingliederungszuschuss unter Verwendung des zugehörigen Formulars (EGZ/EGZ-SB/EZN) schriftlich beantragen. Die zuständige Agentur für Arbeit ist dann verpflichtet, Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erteilen.

Dieser Bescheid muss auch eine schriftliche Begründung enthalten. Aus dieser müssen sich die Gründe ergeben, die zu der Festlegung des Zuschusses (sowohl hinsichtlich der Höhe wie der Dauer) geführt haben. Dies gilt erst Recht bei einer Ablehnung. Verweist hier z. B. der Arbeitsvermittler nur auf die schlechte Haushaltslage, sollten Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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