Mitarbeiter einstellen - und sparen

Von: Harald Büring
Stand: 5. Januar 2010
5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Befreiung von Beitragstragung (§ 421 k SGB III)

Als Arbeitgeber haben Sie unter Umständen bei der Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers einen Rechtsanspruch auf die Befreiung von Ihrem Beitrag zur Arbeitsförderung. Dies setzt voraus,

  • dass der betreffende Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet ist,

  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und

  • auch der Arbeitsagentur für die Vermittlung zur Verfügung gestanden hat (1).

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein