Befreiung von Beitragstragung (§ 421 k SGB III)
Als Arbeitgeber haben Sie unter Umständen bei der Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers einen Rechtsanspruch auf die Befreiung von Ihrem Beitrag zur Arbeitsförderung. Dies setzt voraus,
dass der betreffende Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet ist,
eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und
auch der Arbeitsagentur für die Vermittlung zur Verfügung gestanden hat (1).
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