Mitarbeiter einstellen - und sparen

Von: Harald Bühring
Stand: 5. Januar 2010
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Eingliederungszuschuss (§ 218 SGB-III)

Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Wenn Sie einen schwerbehinderten Arbeitnehmer mit einem Vermittlungshindernis einstellen, gibt es noch eine wichtige Besonderheit: Sie können einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts erhalten. Darüber hinaus ist eine Förderung bis zu 24 Monaten möglich. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass die Höhe des gezahlten Zuschusses nach den ersten zwölf Monaten auf mindestens 60 Prozent des Arbeitsentgelts gekürzt wird. Eine Kürzung ist bis auf 30 Prozent des Arbeitsentgelts möglich.

Beispiel:

Wenn Sie eine tarifmäßig zustehende Vergütung von 2.000 Euro im Monat vereinbaren, sieht die maximal mögliche Förderung in den ersten 12 Monaten wie folgt aus:
2.000 Euro
zuzüglich 400 Euro pauschalisierter Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag/
100 x 70 x 12
= 20.160 Euro.

In den nachfolgenden 12 Monaten kann die Förderung wie folgt aussehen:
2.000 Euro
zuzüglich 400 Euro pauschalisierter Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag/
100x60x12
= 17.280 Euro.

Sie können also für die Einstellung eines Schwerbehinderten einen Zuschuss von bis zu 37.440 Euro erhalten.

Zu den Schwerbehinderten gehören übrigens nicht nur diejenigen, bei denen im Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden ist. Vielmehr gehören auch alle dazu, die ab einem GdB ab 30 von der Arbeitsagentur durch Bescheid einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind.

Bei der Einreichung des Antragsformulars sollten Sie nicht nur eine Kopie des Arbeitsvertrages, sondern auch einen Nachweis bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft (z. B. Kopie des Feststellungsbescheides/Behindertenausweises) beifügen. Hinzu kommen eventuell ärztliche Nachweise über die Leistungsverschlechterung eines bestehenden Mitarbeiters und Schilderung der Auswirkungen durch den Arbeitgeber. Am besten besprechen Sie das mit dem Arbeitsvermittler.

Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten es für Sie speziell bei der Einstellung von schwerbehinderten bzw. behinderten Arbeitnehmern noch gibt, erfahren Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Dort finden Sie eine ausführliche Übersicht (pdf, 500 KB). Am besten suchen Sie sich unter dem ersten Link das für Sie zuständige Integrationsamt heraus und fragen dort nach.

Eine gute Zusammenstellung finden Sie auch in der Broschüre Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" im Kapitel C. Sie können diese im Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen. Sie befindet sich allerdings auf dem Stand von Juni 2008 (Neufassung ist in Vorbereitung).

Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, über das für Sie zuständige Integrationsamt einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Landessonderprogramme die Zahlung von zusätzlichen Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung schwerbehinderter Menschen vorsehen. Diese werden dann über die Integrationsämter finanziert.

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