Mitarbeiter einstellen - und sparen

Von: Harald Büring
Stand: 5. Januar 2010
5
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Eingliederungszuschuss (§ 218 SGB-III)

Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Wenn Sie einen schwerbehinderten Arbeitnehmer mit einem Vermittlungshindernis einstellen, gibt es noch eine wichtige Besonderheit: Sie können einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts erhalten. Darüber hinaus ist eine Förderung bis zu 24 Monaten möglich. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass die Höhe des gezahlten Zuschusses nach den ersten zwölf Monaten auf mindestens 60 Prozent des Arbeitsentgelts gekürzt wird. Eine Kürzung ist bis auf 30 Prozent des Arbeitsentgelts möglich.

Beispiel:

Wenn Sie eine tarifmäßig zustehende Vergütung von 2.000 Euro im Monat vereinbaren, sieht die maximal mögliche Förderung in den ersten 12 Monaten wie folgt aus:
2.000 Euro
zuzüglich 400 Euro pauschalisierter Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag/
100 x 70 x 12
= 20.160 Euro.

In den nachfolgenden 12 Monaten kann die Förderung wie folgt aussehen:
2.000 Euro
zuzüglich 400 Euro pauschalisierter Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag/
100x60x12
= 17.280 Euro.

Sie können also für die Einstellung eines Schwerbehinderten einen Zuschuss von bis zu 37.440 Euro erhalten.

Zu den Schwerbehinderten gehören übrigens nicht nur diejenigen, bei denen im Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden ist. Vielmehr gehören auch alle dazu, die ab einem GdB ab 30 von der Arbeitsagentur durch Bescheid einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein