Allgemeines
Beim Stichwort "Arbeitsschutz" machen viele Unternehmer die Schotten dicht - "uninteressant", "viel zu kompliziert", "betrifft mich nicht". Dabei bringen oftmals schon wenige und kostengünstige Maßnahmen einen sichtbaren Erfolg. Wenn Sie rechtzeitig die Weichen stellen, sparen Sie nicht nur die Kosten, die durch Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle entstehen können, sondern sichern sich langfristig betriebswirtschaftliche Vorteile. Ein Grund mehr, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben.
Arbeitsschutz spart Geld
Warum sparen Arbeitsschutzmaßnahmen Geld?
Wenn Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter gesunden, sicheren und menschengerechten Bedingungen arbeiten, fühlen sie sich wohl und sind zufrieden. Arbeitsschutz ist eine der wichtigsten Grundlagen zur Steigerung der Kreativität, Produktivität und somit der Qualität der Arbeit.
Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrer Firma auf mögliche Gefährdungen untersuchen, vorhandene Mängel aufdecken und beseitigen, verbessern Sie die Arbeitsprozesse. Damit wird Ihre Firma sicherer und effizienter.
Wenn Sie Termine auf Grund von Krankheitsfällen nicht einhalten können oder die Qualität der Leistungen Ihrer Mitarbeiter nachlässt, fällt auch das Ihnen auf die Füße: Ihr Firmenimage wird nämlich negativ beeinflusst.
Wenn Sie Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen einstellen
Bei der Einrichtung Ihres eigenen Arbeitsplatzes können Sie auch Vorschriften und Empfehlungen des Arbeitsschutzes nutzen. Solange Sie allein tätig sind, tragen Sie selbst die Verantwortung für Ihre Gesundheit. Wenn Sie Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen einstellen, ist zusätzlich auch deren Gesundheit und Sicherheit für Sie von hoher Bedeutung. Einerseits können Sie von gesunden und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Leistung erwarten, andererseits haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern. Achten Sie deshalb bei der Bereitstellung und Einrichtung von Arbeitsplätzen auf:
die Gestaltung der Arbeitsstätte (Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Fluchtwege, Toiletten, Wasch- und Pausenräume...),
die Auswahl der Arbeitsmittel (Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Anlagen ...),
die Schutzvorschriften bei der Verwendung von Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen,
die Organisation der Arbeit einschließlich der Arbeitszeit,
die Vorschriften bei der Beschäftigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen.
Die Vorschriften und Empfehlungen zum Arbeitsschutz unterstützen Sie dabei, die Arbeit und die Arbeitsbedingungen optimal zu gestalten. Sie enthalten unter anderem auch wertvolle Tipps für die Umsetzung der Maßnahmen.

Wie sieht das denn mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus, gehört derartiges nicht auch zum Arbeitsschutz? Schließlich wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, wenn er gegen Verstöße nichts unternimmt.
mfg
Lehmann
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Lehmann,
generell gehört das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht zum Arbeitsschutz.
Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz sollen den arbeitenden Menschen vor Unfällen, Krankheiten und anderen gesundheitlichen Schäden schützen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wiederum soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.
Zur weiteren Information kann ich Ihnen die akademie.de Artikel “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das Antidiskriminierungsgesetz als Herausforderung für Unternehmen“ (http://www.akademie.de/direkt?pid=36851&tid=11602) und „AGG-Archiv: Bundesweite Datenbank gegen Diskriminierungs-"Abzocker". (http://www.akademie.de/direkt?pid=41408&tid=11602)
empfehlen.
Mit besten Grüßen
Verony Reichelt
Onlineredakteurin bei akademie.de
image scheint großen Firmen aber egal zu sein!"Bewerbung vw" oder "Volkswagen Persoanlabteilung" födern nette Resultate.
http://volkswagen-indochina.com :)
Zorro