Kostenfaktor Arbeitsschutz

Darauf sollten Sie als Arbeitgeber achten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 11. Dezember 2011 (aktualisiert)
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Gefahren erkennen

Wie kann ich Gefährdungspotenziale erkennen?

Beziehen Sie die Mitarbeiter der zu untersuchenden Arbeitsplätze unbedingt ein, denn diese kennen ihren Arbeitsplatz am besten und wissen genau, wo der Schuh drückt. Besorgen Sie sich Checklisten und Fragebögen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder bei Sicherheitsfachkräften. Sie ermöglichen es, Arbeitsplätze schnell zu beurteilen und bewahren davor, wichtige Dinge zu vergessen. Achten Sie darauf, dass nicht nur Unfallgefahren und Indikatoren für Berufskrankheiten abgefragt werden, sondern auch die so genannten "weichen Faktoren" zum Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden (z. B. ständiger Termindruck, ungünstige Arbeitszeit, fehlende Informationen). Legen Sie fest, was an den betreffenden Arbeitsplätzen zu verändern ist, um Unfälle oder Gesundheitsschädigungen zu vermeiden.

Gefährdungsbeurteilung - Ein Instrument für mehr Sicherheit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das gezielte und systematische Erfassen aller Gesundheitsgefährdungen, die an einem Arbeitsplatz auftreten können, sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Verminderung bzw. Vermeidung (Schutzmaßnahmen). Sie dient als Grundlage für die Identifizierung von Gefährdungen und geht davon aus, dass Gesundheit auch das psychische und soziale Wohlbefinden einschließt.

  • Körperliches Wohlbefinden: z. B. Fehlen von Beschwerden, Krankheiten und Gebrechen

  • Psychisches Wohlbefinden: z. B. Motivation, Freude, Selbstvertrauen, Lernbereitschaft

  • Soziales Wohlbefinden: z. B. Freunde, soziale Geborgenheit, Familie, Sinnhaftigkeit

Wann müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden?

Spätestens wenn Sie einen Mitarbeiter eingestellt haben, sind Sie dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen an allen Arbeitsplätzen durchzuführen. Grundlagen dafür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.

Welchen Nutzen bringt dieser Aufwand für das Unternehmen?

Eine systematische Analyse der Arbeitsplätze hat viele Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Sie schaffen die Voraussetzung für gesunde Arbeitsbedingungen. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter arbeiten besser, sind kreativer und liefern Qualität.

  • Defizite in der Gestaltung von Arbeitsabläufen werden aufgedeckt und Maßnahmen zur Beseitigung festgelegt - eine Voraussetzung für die Verbesserung der Effektivität der Arbeit.

  • Die Ermittlung und Dokumentation der vorhandenen Gefährdungen bilden die Basis, um bedarfsspezifische Maßnahmen zu treffen.

  • Die wirtschaftliche Auswahl und Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen wird ermöglicht.

  • Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Sie auf der sicheren Seite (Rechtssicherheit).

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Wie sieht das denn mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus, gehört derartiges nicht auch zum Arbeitsschutz? Schließlich wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, wenn er gegen Verstöße nichts unternimmt.

mfg
Lehmann

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Lehmann,

generell gehört das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht zum Arbeitsschutz.
Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz sollen den arbeitenden Menschen vor Unfällen, Krankheiten und anderen gesundheitlichen Schäden schützen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wiederum soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Zur weiteren Information kann ich Ihnen die akademie.de Artikel “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das Antidiskriminierungsgesetz als Herausforderung für Unternehmen“ (http://www.akademie.de/direkt?pid=36851&tid=11602) und „AGG-Archiv: Bundesweite Datenbank gegen Diskriminierungs-"Abzocker". (http://www.akademie.de/direkt?pid=41408&tid=11602)
empfehlen.

Mit besten Grüßen

Verony Reichelt

Onlineredakteurin bei akademie.de

image scheint großen Firmen aber egal zu sein!"Bewerbung vw" oder "Volkswagen Persoanlabteilung" födern nette Resultate.

http://volkswagen-indochina.com :)

Zorro