Aufbewahrungsfristen im Überblick

Welche geschäftlichen und privaten Unterlagen Sie 2012 in den Papierkorb werfen können

Von: akademie.de Redaktion
Stand: 2. Januar 2012 (aktualisiert)
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Spezielle Aufbewahrungsfristen

Lohn - und Gehaltskonten

10 Jahre nach zuletzt eingetragener Lohnzahlung

Lohnsteueranmeldung

6 Jahre mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung

Lohn- und Beitragsabrechnungsunterlagen zur Sozialversicherung

6 Jahre mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung

Lohnsteuerkarte

Bis Ende des Kalenderjahres oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Abrechnung von Aushilfen

10 Jahre mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung

Beitragsnachweise der Krankenkassen

6 Jahre mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung

An-, Ab- und Ummeldung zur Krankenkasse

6 Jahre mit Ablauf des Jahres der letzten Aufzeichnung

Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung

10 Jahre

Belege über Zahlung von Arbeitslohn

10 Jahre

Personalakte

Arbeitspapiere sind bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren.

Herausgabepflicht nach Beendigung für:
- Lohnsteuerkarte,
- Zeugnis,
- Urlaubsbescheinigung,
- Meldung an den Sozialversicherungsträger.

Keine Herausgabepflicht für:
- Lebenslauf
- Bewerbung

Keine Aufbewahrungspflicht der rein arbeitsvertraglichen Unterlagen,
aber Aufbewahrung ist zweckmäßig für die Dauer der Verjährungsfristen

Überstundenaufzeichnung

Mindestens zwei Jahre

Bewirtungsbelege

10 Jahre

Arbeitszeitverzeichnis

Bäckereien: 1 Jahr
Eisen- und Stahlindustrie: 2 Jahre
Papierindustrie. 2 Jahre

Heimarbeit

Entgeltbelege: 3 Jahre
Personallisten: Ablauf des Kalenderjahres der Erstellung

Beschäftigung von Jugendlichen

- Ärztliche Bescheinigung: bis zum 18. Geburtstag oder dem Ende der Beschäftigung
- Personenbezogen Unterlagen: 2 Jahre nach letzter Eintragung

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danke. sehr hilfreich.

danke, wirklich hilfreich, wenn auch frustrierend.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Aufbewahrung von Lohnkonten. Sie schreiben, daß man diese evtl. nach 6 bzw. 10 Jahrenb entsorgen kann. Mein Steuerbüro hat mir aber mitgeteilt, das ich diese Unterlagen lebenslang aufheben muß. Was ist nun richtig? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
Renate Lehnert
resile3@t-online.de

Guten Tag,

gemäß §41 EStG (http://www.juraforum.de/gesetze/EStG/41/) sind Lohnkonten 6 Jahre aufzubewahren.

"Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahrs, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren."

Eine 100%ig rechtssichere Auskunft ist dies nicht; wir sind keine Juristen. Aber natürlich sind unsere Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Redaktion akademie.de

Guten Tag,

Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente gilt unabhängig vom Steuerbescheid. Es ist aber sehr wohl sinnvoll, diese ggf. länger aufzubewahren als vorgeschrieben, nämlich immer dann, wenn die Festsetzungsfrist des Steuerbescheids (4, unter Umständen aber auch 5 oder 10 Jahre bei Unregelmäßigkeiten) länger läuft als die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Dokumente, die dazugehören, Rechnungen etc.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

wie verhält es sich mit Kundenbestellungen und Lieferantenbestätigungen?
Ist es notwendig, diese Dokumente im Original aufzubewahren oder reicht es, wenn wir die
Belege für mind. 6 Jahre digitalisiert archivieren?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Dirk Hansen

Guten Tag,

meinen Sie mit Lieferantenbestätigungen = Lieferscheine? Diese müssen Sie zehn Jahre (!) aufbewahren, nicht nur sechs.

Sie können die Belege natürlich auch digitalisieren, vorausgesetzt, dies geschieht nach den Grundsätzen der GDPdU. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten inhaltlich übereinstimmen, wenn sie wieder lesbar gemacht werden. Außerdem müssen sie jederzeit verfügbar sein und unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können etc.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

mit Lieferantenbestätigungen meine ich schriftliche Auftragsbestätigungen, die ich von meinem Lieferanten erhalte. Wenn ich diese Belege (auch Kundenbestellungen) nach den Grundsätzen der GDPdU digital archiviere, kann ich anschließend das Papier der Entsorgung zuführen oder müssen
die Originaldokumente noch mein Archiv verstopfen?

Freundliche Grüße

Guten Tag,

Auftragsbestätigungen müssen Sie in der Tat nur 6 Jahre aufbewahren.

Zur Digitalisierung heißt es in einem Schreiben des BMF: "Wenn der Steuerpflichtige aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus der 'Papierwelt' in eine elektronische Ausgabeform überführt, treten die digitalisierten Daten damit an die Stelle der Originale."

(http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Servic...)

Demnach müssen Sie sich nach einer Digitalisierung nicht mehr mit den Originalen herumärgern und können Sie entsorgen.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt dieser Ratschlag ohne Gewähr.

Vielen Dank für diese Informationen. Sie sind sehr hilfreich für mich!!!

Freundliche Grüße
Dirk Hansen

Sehr geehrte Damen und Herren, wie lange müssen digitale Datenträger(Bänder)aufbewahrt werden? Das betreffende Betriebssystem ist seit über 10 Jahren durch ein völlig anderes ersetzt worden. Besten Dank im voraus für Ihre Mühe.
MfG Lutz Grützner

Guten Tag,

die Datenträger müssen solange aufbewahrt werden, wie die Unterlagen, die auf diesen gespeichert sind, aufzubewahren sind. Die Lesbarmachung muss während der ganzen Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein. Der Gesetzgeber nimmt Sie diesbzgl. in Haftung (über die sog. "Mitwirkungspflicht").

Gleichwohl gilt unverändert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Bei vor dem 1. Januar 2002 archivierten Daten kann die Finanzbehörde nicht automatisch verlangen, dass diese Daten nochmals in das Datenverarbeitungssystem eingespeist (reaktiviert) werden, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (siehe http://www.elektronische-steuerpruefung.de/gdpdu.pdf).

Also, kurzum: Sie müssen die Daten auf Verlangen zwar lesbar machen können. Nicht jedoch müssen Sie die Daten so aufbewahren, dass das FA diese in jedem Fall in ihr DV-System o.ä. einspeisen kann.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt dieser Ratschlag jedoch ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Wie lange sind Fahrtenbücher und Tachoscheiben aufzubewahren?

Guten Tag,

Fahrtenbücher sind 10 Jahre aufzubewahren.

Für die Aufbewahrung von Tachoscheiben ergeben sich nutzungsabhängige Fristen von bis zu 10 Jahren; hängt vom Einzelfall ab.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Weiß jemand, wie lange man Protokolle eines Personalrats in Firmen oder Schulen aufbewahren muss?

Guten Tag,

die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, da hier besondere Datenschutzaspekte mit reinspielen.

Sind es personenbezogene Daten? Gehören diese zu Mitarbeitern, die noch im Betrieb arbeiten - oder die evtl. bereits ausgeschieden sind? Handelt es sich lediglich um Sitzungsniederschriften, Tagesordnungen und Anwesenheitslisten? Gehören dazu auch Schreiben der Schwerbehindertenvertretung o.ä. Einrichtungen?

Jeder einzelne dieser Punkte erfordert ein anderes Maß an Aufmerksamkeit.

Im Detail wir Ihnen diese Frage nur der Datenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes eindeutig beantworten können.

Besten Gruß

wie lange bewahren eigentlich hochschulen die originale von schriftlichen prüfungsarbeiten und klausuren ihrer studenten auf?

Guten Tag,

die Aufbewahrungsfristen von Klausuren, Diplomarbeiten, Prüfungsarbeiten u.ä. richten sich zumeist nach der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen (Fach-) Hochschulen. Die Spanne ist breit, sie schwankt - je nach Institution und Relevanz der Arbeit - zwischen einem und 50 (!) Jahren.

Besten Gruß

Hallo...
wie lange sind die Aufbwahrungsfristen für Beleg aus Einkünften bei Vermietung und Verpachtung (Erhaltungsaufwendungen)
Ab wann gelten diese?
Ab Eingang des Steuerbescheides? oder ab Kauf- bzw. Rechnungsdatum?
Grüße aus Wüsting...

Guten Tag,

die Aufbewahrungsfrist für Belege aus Einkünften bei Vermietung und Verpachtung beträgt gemeinhin sechs, in Ausnahmefällen jedoch zehn Jahre (nach Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses).

Die Aufbewahrungsfristen für Erhaltungsaufwendungen orientieren sich an denen allgemeiner Betriebsausgaben. Die Unterlagen hierzu sollten Sie bis zehn Jahre nach Geltendmachung gegenüber dem FA aufbewahren.

Da wir keine Fachjuristen sind, erfolgt diese Auskunft ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

wie lange müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und
Urlaubsscheine bzw. Urlaubsanträge aufbewart werden?
Wir sind eine externe Personalabteilung

Mfg

Guten Tag,

Urlaubsscheine gelten als Arbeitspapiere und sind bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers aufzubewahren, längstens 3 Jahre. Urlaubsanträge müssen nicht aufbewahrt werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zwischen 1-3 Jahren aufzubewahren, wenn sie Lohnunterlage sind 10 Jahre.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Guten Tag!
Auf Ihrer sehr hilfreichen Seite habe ich viel Nutzen gezogen. Nur eines nicht: wie lange muß eine Firma Unterlagen aufbewahren, wenn es eine Betriebsrentenzusage aus einer betrieblichen Altersversorgung gibt? Sind 10 Jahre auch hier ausreichend?

Zur Frage vom 18.01.2010:

Guten Tag,

eine knifflige Frage! Unterlagen, die sich auf die betriebliche Altersvorsorge beziehen, sind wohl bis zum Tod des Arbeitnehmers - und offenbar auch bis zum Ableben des erbberechtigten Ehepartners - aufzubewahren.

Diese vage Antwort sollten Sie jedoch durch Ihren Steuerberater verifizieren lassen.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Hallo,

ich habe die Liste jetzt ein paar mal durchgelesen aber was ich finden wollte habe ich nicht wirklich eindeutig gefunden!

Aufbewahrungsbeutel für Reparaturaufträge einer Kfz-Werkstatt (Auftrag mit Kundenunterschrift, Materialscheine, ect.)

Wie lange muss man sowas aufbewahren?

MfG

Guten Tag,

ich würde vermuten, dass "Aufbewahrungsbeutel für Reparaturaufträge einer Kfz-Werkstatt" unter die Rubrik "Auftragsbestätigungen" fallen. Diese sind 6 Jahre aufzubewahren.

Eine gesicherte Auskunft ist das aber nicht.

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de

Ich war Betreuer meines Vaters, hatte auch diesen orangefarbenen Ausweis. Mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben. Kann ich alle Dokumente, Zahlungsvorgänge, Urkunden usw. nun vernichten? Danke.

Guten Tag,

welche Unterlagen Ihres verstorbenen Vaters Sie vernichten können, hängt auch von deren Verwendungszweck ab. Haben Sie selbst bspw. Pflegegeldzahlungen o.Ä. erhalten und diese steuerlich geltend gemacht, müssen Sie solche Unterlagen (und damit zusammenhängende wie bspw. Zahlungsvorgänge etc.) noch einige Zeit archivieren, im Extremfall weitere 4 Jahre. Die Sterbeurkunde sollten Sie ebenfalls aufbewahren, und zwar dauerhaft.

Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de

Guten Tag,

ich hätte auch nochmal eine Frage bezüglich Aufbewahrungen von Unterlagen.

Mein Vater + Mutter sind jetzt seit ca. 5 Jahren tot. Vor kurzem habe ich alle Dokumente vom Jugendamt erhalten, die dort lagen.

Jetzt habe ich eine Frage, welche Dokumente ich aufbewahren muss. Muss ich sowas wie Steuerbescheide, Lohnabrechnungen, Arbeitsamtbriefe usw. aufbewahren oder kann ich diese vernichten?

Guten Tag,

ich verstehe Ihre Frage noch nicht so ganz. Wieso kriegen Sie Lohnunterlagen Ihrer verstorbenen Eltern vom Jugendamt?

Mit besten Grüße,
Redaktion akademie.de