Auslandsinkasso

Wie Sie Forderungen im Ausland durchsetzen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 8. April 2009
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

bild80559

Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Finanzielle Forderungen im Ausland durchzusetzen, ist mühselig und kostenintensiv - aber durchaus machbar.

Die Schwierigkeiten beim Auslandsinkasso beginnen häufig bereits mit der Suche nach dem genauen handelsrechtlichen Namen und dem Sitz des ausländischen Schuldners. Hinzu kommen ein "andersartiges" Rechtssystem, Sprachprobleme und Mentalitätsunterschiede. Doch trotz aller Probleme: Die Forderungsbeitreibung macht nicht an der Landesgrenze halt - als Gläubiger haben Sie auch im Ausland Rechte!

Was Sie erwartet; wie Sie damit umgehen: Der Leitfaden informiert, wie Sie bei der Durchsetzung von Forderungen im Ausland strukturiert vorgehen und skizziert verschiedene Handlungsoptionen.

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung: