Option 1: Zwangsvollstreckung im Ausland
Titel, Klausel, Zustellung, das sind die drei unabdingbaren Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung. Das gilt auch dann, wenn Sie mit einem im Inland erworbenen Zwangsvollstreckungstitel über die Landesgrenzen hinaus vollstrecken wollen.
Lange Zeit konnten sich zahlungsunwillige oder -unfähige Kunden selbst in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union relativ sicher fühlen, denn die Betreibung einer Forderung im Nachbarland war nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig. Deshalb haben Gläubiger nicht selten aus wirtschaftlichen Gründen die Beitreibung geringer Forderungen im Ausland unterlassen, was wiederum die Schuldner freute. Nun lässt es kein Staat zu, dass ein anderer Staat auf seinem Gebiet ohne weiteres ein Urteil vollstreckt. Deshalb gibt es schon seit geraumer Zeit Übereinkommen, welche die Anerkennung ausländischer Vollstreckungstitel sowie die Zwangsvollstreckung hieraus regeln.
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