Übersicht Handels- und Zollpapiere
Frachtbriefe und ihre Eigenschaften
2. Frachtbriefe und ihre Eigenschaften
Es handelt sich um Beweisurkunden. Keine Traditionspapiere !
Der Frachtbrief wird vom Absender im Hinblick auf den Frachtvertrag ausgestellt. Er bescheinigt den Auftrag des Absenders an den Frachtführer, die Ware an den im Frachtbrief benannten Empfänger auszuliefern (§426 HGB). Der Empfang der Ware zur Beförderung ist zu bestätigen. Das Frachtbrieforiginal begleitet die Ware und wird vom Frachtführer mit der Ware dem benannten Empfänger ausgehändigt. Das Frachtbriefduplikat verbleibt beim Absender. Eventuell dienen weitere Ausfertigungen des Frachtbriefs betriebsinternen Maßnahmen des Frachtführers.
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