Arten der Handels- und Zollpapiere
Hinweise zum Ausfüllen
Feld 1: Firmierung und Anschrift vollständig und ordnungsgemäß einsetzen. Es ist grundsätzlich zwischen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und sonstigen Gewerbetreibenden (nicht im HR eingetragen) zu unterscheiden. Unternehmen dürfen nur auftreten, wie im HR eingetragen. Gewerbetreibende müssen mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen sowie vollständiger Anschrift aufgeführt werden. Bestimmte Zusätze sind nur zulässig, wenn sie hinter dem Namen aufgeführt werden.
Feld 2: Dieses Feld ist grundsätzlich auszufüllen. Falls keine vollständige Empfangsadresse, sondern nur an Order einzutragen ist, muss das Bestimmungsland hinzugefügt werden. Für Länder, die einem Embargo unterliegen, dürfen keine Ursprungszeugnisse ausgestellt werden.
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