Transportversicherung
Auf der Basis der Haager Regeln von 1924 haftet der Reeder gemäß HGB für:
See- und Ladungstüchtigkeit des Transportmittels
Schadenersatz bei mangelnder Sorgfalt auf dem Transportweg
Beweisführung bei rechtzeitiger Schadensanzeige durch den Warenempfänger
Hierfür ist gemäß HGB auch kein Haftungsausschluß möglich!
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied