Dokumente im internationalen Handel - die Übersicht

Von: Annette Leiendecker
Stand: 2. Mai 2011
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Transportversicherung

Auf der Basis der Haager Regeln von 1924 haftet der Reeder gemäß HGB für:

  • See- und Ladungstüchtigkeit des Transportmittels

  • Schadenersatz bei mangelnder Sorgfalt auf dem Transportweg

  • Beweisführung bei rechtzeitiger Schadensanzeige durch den Warenempfänger

  • Hierfür ist gemäß HGB auch kein Haftungsausschluß möglich!

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