Dokumente im internationalen Handel - die Übersicht

Von: Annette Leiendecker
Stand: 2. Mai 2011
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Arten der Handels- und Zollpapiere

Verbindliche Ursprungsauskünfte

Mit Wirkung zum 01.01.1997 hat die Europäische Gemeinschaft das Institut der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) eingeführt. Die Regelungen über die vUA lehnen sich im Wesentlichen an das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) an. Rechtsgrundlagen sind der Artikel 12 ZK und die Artikel 5 bis 14 ZK-DVO. Weiterhin möglich sind unverbindliche Auskünfte nach Artikel 11 ZK, wobei der Antragsteller das Risiko einer Falschauskunft trägt.

Die vUA bezieht sich auf die Förmlichkeiten in Anwendung der Art. 22 ZK in Bezug auf den nichtpräferentiellen Ursprung und den Präferenzursprung. Die vUA schafft für den Wirtschaftsteilnehmer eine bessere Kalkulationssicherheit und gewährt Vertrauensschutz, vergleichbar der vZTA.

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