Arten der Handels- und Zollpapiere
Verbindliche Ursprungsauskünfte
Mit Wirkung zum 01.01.1997 hat die Europäische Gemeinschaft das Institut der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) eingeführt. Die Regelungen über die vUA lehnen sich im Wesentlichen an das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) an. Rechtsgrundlagen sind der Artikel 12 ZK und die Artikel 5 bis 14 ZK-DVO. Weiterhin möglich sind unverbindliche Auskünfte nach Artikel 11 ZK, wobei der Antragsteller das Risiko einer Falschauskunft trägt.
Die vUA bezieht sich auf die Förmlichkeiten in Anwendung der Art. 22 ZK in Bezug auf den nichtpräferentiellen Ursprung und den Präferenzursprung. Die vUA schafft für den Wirtschaftsteilnehmer eine bessere Kalkulationssicherheit und gewährt Vertrauensschutz, vergleichbar der vZTA.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied