Übersicht Handels- und Zollpapiere
Arten der Versandpapiere
Konnossement / Bill of Lading / B/L (Anlage 1)
Das Konnossement (Bill of Lading / Seefrachtbrief) - §642ff. HGB - ist ein gekorenes Orderpapier, das der Verfrachter dem Exporteur direkt oder dem vom Exporteur beauftragten Ablader (Spediteur, Frachtführer) aufgrund des Seefrachtvertrages ausstellt. Es dokumentiert den Empfang der Ware und die Verpflichtung zur Beförderung und Aushändigung der Ware an den legitimierten Empfänger.
Der Ablader bzw. der Exporteur als Befrachter kann seine Rechte aus dem Konnossement durch Indossament übertragen. Berechtigter Empfänger der Ware, ist derjenige, der sich durch eine geschlossene Indossamenten-Kette ausweisen kann. Zu Finanzierungszwecken werden Konnossemente i.d.R. blankoindossiert der Bank eingereicht. Nach Abwicklung des Finanzierungsvorganges kann sich der Importeur dann als Berechtigter in das Blankoindossament einsetzen bzw. die Bank im Verwertungsfall.
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