Muss ich eigentlich "Inventur machen"?

Was es mit der "körperlichen Bestandsaufnahme" auf sich hat und wer dazu verpflichtet ist

Von: Robert Chromow
Stand: 6. Februar 2012 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Einmal im Jahr herrscht in vielen Betrieben Ausnahmezustand: Kurz vor oder nach dem Jahreswechsel wird "Inventur gemacht". Dabei wird das Verzeichnis des Betriebsvermögens ("Inventar") auf den aktuellen Stand gebracht. Zu diesem Zweck müssen alle Vermögenswerte in Augenschein genommen, nach Menge und Gewicht erfasst und vor allem: bewertet werden. Wir erläutern, was es mit der "körperlichen Bestandsaufnahme" auf sich hat und wer dazu verpflichtet ist.

Das Schild: "Wegen Inventur geschlossen!" kennen Sie bestimmt. Wahrscheinlich haben Sie sogar schon einmal Einzelhändler und Aushilfen mit Kuli und Klemmbrett oder Mini-PCs, Hand-Scanner und Barcodelisten durch Läden laufen sehen. Inventur klingt nach Bürokratie, brotloser Kunst und Zeitverschwendung. Viele Gründer und Selbstständige fürchten, zur förmlichen Bestandsaufnahme am Jahresende verpflichtet zu sein.

Die gute Nachricht vorweg: Wer lediglich die "vereinfachte Buchführung" in Form der Einnahmenüberschussrechnung ("EÜR") machen muss, kommt um das mühsame "Zählen, Wiegen, Messen" und anschließende Bewerten zum Glück herum: Die Überprüfung und pingelige Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sind nämlich nur für "Kaufleute" obligatorisch, für Unternehmen also, die unter die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) fallen. In dessen § 240 HGB heißt es:

"Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen."

Von der Inventur zum Inventar

Zweck der Inventur ist also das Inventar, das heißt eine Liste aller einzelnen Vermögensbestandteile, deren Mengen und Wert zum (Bilanz-)Stichtag. Das Inventar ist Teil des Jahresabschlusses und taucht zugleich wertmäßig in der Vermögensseite der Bilanz auf. Soweit das möglich ist, muss grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Nur bei nicht-körperlichen Vermögenswerten (zum Beispiel Lizenzen, Forderungen oder Schulden) ist eine "Buch-Inventur" zulässig.

Sofern Art, Anzahl und Zusammensetzung von Vermögensgegenständen nur sehr geringen Veränderungen unterliegen, darf ausnahmsweise ein gleichbleibender Wert angesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen begnügt sich das Finanzamt auch mit Stichproben. Doch selbst dann muss alle drei Jahre eine "körperliche Bestandsaufnahme" stattfinden. Standardmäßig ist die Inventur am letzten Tag des Wirtschaftsjahres durchzuführen, in der Regel also am 31. Dezember.

Beim Anlagevermögen ist die "Stichtagsinventur" vergleichsweise leicht erledigt: Aufgrund der genauen Abschreibungs-Vorschriften ist der Restwert der "Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" schnell ermittelt: Der buchhalterische Wert von Anlagen am Ende der folgenden Wirtschaftsjahre steht vielfach bereits am Tag der Anschaffung fest. Das Ergebnis der Anlageninventur entspricht dem aus der EÜR bekannten "Anlagenverzeichnis".

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Hallo Herr Chromow,
dieser Artikel ist gut. Wir hatte jetzt eine Prüfung vom Finanzamt, wo unser Anlagevermögen geprüft wurde.
Das Problem bei uns war, dass ist unserem Anlagenverzeichnis für die Bilanz andere Nummern standen als bei unseren technischen Geräten und auf unserer eigentlichen Inventarliste. Wir müßten einen Nachweis erbringen, wie wir die Inventuren in 2001 -2003 durchgeführt haben.
Ich kann nur jedem raten, die Aufzeichnungen aufzuheben, die man bei der Inventur gemacht hat.
Vor allem dann, wenn man die Geräte später wieder veräußern will.
Antje

Danke, Antje,
für Ihren Erfahrungsbericht: Solche Praxistipps sind ausgesprochen hilfreich. Vielleicht haben Sie ja noch mehr Empfehlungen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen!?
Danke für die Unterstützung und herzliche Grüße
Robert Chromow
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Kann ein Vermieter einem Mieter in einem Einkaufszentrum untersagen, wegen Invenur nicht zu schließen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Was steht im Vertrag?

Gewerbemietverträge lassen viel Spielraum zu, man kann im Prinzip auch reinschreiben, dass ein Geschäft zu bestimmten Zeiten öffnen muss. Was steht denn im Vertrag?

Wieder was gelernt

danke