Sicherungsrechte am Bau: Bauhandwerkersicherung und Sicherungshypothek

Wie Sie sich gegen Schutz gegen Zahlungsausfall am Bau schützen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 23. November 2010
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Sicherungsrechte im Baugewerbe

Zahlungsausfall ist gerade für Bauunternehmer und Bauhandwerker, aber auch für Architekten, Statiker oder Bauleiter ein echtes Problem. Allerdings gibt es auch für diese Branche Möglichkeiten, das Risiko einzudämmen: Mit der Sicherungshypothek und der Bauhandwerkersicherung existieren zwei Instrumente, um sich speziell am Bau gegen Zahlungsausfall abzusichern. Ein weiteres Mittel sind konsequente Abschlagszahlungen. Wir erläutern diese Sicherungsinstrumente und geben Tipps zu Sicherheiten und Forderungsmanagement für Bauunternehmen und Bau-Dienstleister.

Gesetzliche Sicherungsrechte speziell für die Baubranche

Bauherren fürchten sich in erster Linie davor, dass ihr Auftragnehmer mitten im Bauvorhaben in die Insolvenz schlittert und sie mit einem halb fertigen Bau sitzen lässt. Umgekehrt trägt aber auch der Auftragnehmer ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Sein Vergütungsanspruch wird nämlich erst mit der Abnahme des Bauwerks fällig. Zwar besteht die Möglichkeit, Abschlagzahlungen zu vereinbaren, trotzdem trägt der Auftragnehmer ein gewisses Insolvenzrisiko des Bauherren mit.

Das Risiko Zahlungsausfall kennen zwar alle Lieferanten und Dienstleister, auch gibt es allgemeine Sicherungsinstrumente wie Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsübereignung oder Sicherheitsabtretung, um im Falle des Zahlungsausfalls oder der Insolvenz nicht mit völlig leeren Händen dazustehen. (Im Beitrag "Forderungen und Sicherungsrechte: Wie Sie als Gläubiger bevorrechtigt werden, falls Ihr Kunde in die Insolvenz geht" werden diese ausführlich erläutert.)

Dienstleister und Experten in der Baubranche, wie Bauhandwerker, aber auch Bauleiter, Architekten oder Bauunternehmer stehen jedoch vor besonderen Problemen. Für sie gibt es zwei besondere Sicherungsmöglichkeiten, um die eigene Leistung gegen Zahlungsausfall abzusichern:

  • die Sicherungshypothek

  • die Bauhandwerkersicherung

Damit hat der Gesetzgeber besondere Vorkehrungen getroffen, um Berufsgruppen, die im Bauhandwerk tätig sind, vor Forderungsausfällen zu schützen.

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