Beratungs- und Coaching-Förderung für Gründer und Unternehmer

Die wichtigsten Förder-Quellen und Konditionen

Von: Robert Chromow
Stand: 12. August 2010 (aktualisiert)
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Gründer und Jungunternehmer können auch für Beratungen und Coachings Zuschüsse bekommen - etwa über das "Gründercoaching Deutschland" der KfW-Mittelstandsbank. Wir nennen die wichtigsten Fördermittel-Quellen und deren Bedingungen und Voraussetzungen.

Guter Rat ist teuer - aber oft überlebensnotwendig, vor allem in der Startphase einer selbstständigen Tätigkeit oder eines Gewerbes. Ausgerechnet dann sind die dafür erforderlichen Mittel bei Jungunternehmern und Nachwuchs-Freiberuflern jedoch meistens besonders knapp. Öffentliche Förderprogramme tragen dem Rechnung: Unter bestimmten Umständen werden 50 bis 100 Prozent der Beratungs- oder Coachinghonorare qualifizierter Anbieter übernommen.

Einen Rechtsanspruch auf Beratungszuschüsse gibt es nicht. Wichtig: Die Kombination verschiedener Förderungen ist durchweg ausgeschlossen. Bevor Sie eine der folgenden Unterstützungen beantragen, sollten Sie sich bei ...

  • der Industrie- und Handelskammer,

  • der Handwerkskammer,

  • Ihrem Berufsverband,

  • dem regionalen Wirtschaftsförderer oder

  • einem erfahrenen Unternehmensberater

... informieren, welches Programm für Sie am günstigsten ist.

Gründercoaching Deutschland

Die KfW-Mittelstandsbank bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds das Gründercoaching Deutschland an. Damit Unternehmer und Freiberufler in der Startphase kompetente Hilfe von Gründungs-Experten in Anspruch nehmen können, erhalten sie auf Antrag Zuschüsse zu den Honoraren qualifizierter Berater. Je nach Standort liegen die Zuschüsse normalerweise zwischen 50 und 75 Prozent des Beraterhonorars.

Die gute Nachricht: Wer den Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder andere Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bekommt, kann sogar 90 Prozent der Coaching-Kosten ersetzt bekommen: Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit liegt die Obergrenze des förderfähigen Beraterhonorars bei 4.000 Euro - daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 3.600 Euro.

Coaching zum Nulltarif

Bei Gründern, die "hilfebedürftig" im Sinne des Paragrafen 9 SGB II sind, kann das Sozialamt oder die örtliche ARGE auf Antrag sogar den zehnprozentigen Eigenanteil übernehmen.

Vergabe-Bedingungen

Die weiteren Konditionen im Überblick:

  • Unter "Coaching" versteht die KfW Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen "zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit". Nicht abgedeckt sind Beratungen, die noch vor der Gründung stattfinden oder sich überwiegend um Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder IT-Fragen drehen.

  • Mit Ausnahme der Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr können hauptberufliche Gründungs- und "Festigungsvorhaben" aller Art betreut werden. Das gilt auch für Betriebsübernahmen oder Franchise-Vorhaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Unternehmer, die sich bereits in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

  • Der Coaching-Zeitraum darf insgesamt 12 Monate nicht überschreiten.

  • Die Sonderkonditionen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit (90 Prozent von maximal 4.000 Euro) gelten nur im ersten Jahr der Selbstständigkeit. Darüber hinaus werden Gründer und bestehende Unternehmen unterstützt, deren Gründung oder Betriebsübernahme bei Antragstellung noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Zuschusshöhe richtet sich in dem Fall nach dem Unternehmensstandort: In den alten Bundesländern ist die Hälfte der Beratungskosten erstattungsfähig. Im Osten und dem westdeutschen Regierungsbezirk Lüneburg liegt der Förderanteil bei 75 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage des Coaching-Zuschusses beträgt in dem Fall 6.000 Euro.

  • Die Obergrenze des förderfähigen Beraterhonorars liegt grundsätzlich bei 800 Euro pro Tag.

  • Der Mehrwertsteuer- und Fahrtkostenanteil des Beraterhonorars ist nicht zuschussfähig. Nur wenn der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, gehört auch der Mehrwertsteueranteil zur Bemessungsgrundlage der Förderung.

O-Ton KfW

Beratungs-Beispiele, Merkblätter, Berechnungsbeispiele sowie Tipps und Hinweise zum Coachingvertrag und Abschlussbericht finden Sie auf der Seite "Beratungsangebot" der KfW-Website.

Antragstellung

Wie der Name "Gründercoaching Deutschland" vermuten lässt, wird das KfW-Programm bundesweit einheitlich angeboten. Anträge auf Beratungsförderung sind jedoch bei einem Regionalpartner der KfW zu stellen. Je nach Bundesland kann das eine landesweite Förderbank sein (wie die niedersächsische NBank) oder auch eine von zig Kammern, Entwicklungs- oder Fördergesellschaften (wie in NRW). Sie finden den für Sie zuständigen KfW-Partner über eine spezielle Regionalpartnersuche. Sie können aber auch den umgekehrten Weg wählen und sich von Ihrem Berater bei der Antragstellung unterstützen lassen.

Damit ein Coaching von der KfW gefördert werden kann, ist die positive Coaching-Empfehlung des KfW-Regionalpartners erforderlich. Die erfolgt in der Regel auf Grundlage einer persönlichen Präsentation des Beratungswunsches. Freie Beraterwahl gibt es nicht: Sie müssen sich für einen der fast 25.000 bei der KfW akkreditierten Coaches entscheiden. Die Suchfunktion der KfW-Beraterbörse hilft Ihnen, einen für ihr Vorhaben geeigneten Experten aus Ihrer Umgebung auszuwählen.

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Gründercoachings und ist folgendermaßen geregelt: Erst wenn der Gründer ...

  • die Gesamtrechnung,

  • den ausführlichen Coachingbericht und

  • den Nachweis der Eigenbeteiligung

... beim KfW-Regionalpartner eingereicht hat, werden die Fördermittel an den Berater ausgezahlt.

BAFA-Beratungszuschüsse

Sofern das "Gründercoaching Deutschland" für Ihr Unternehmen nicht (mehr) infrage kommt, können Sie alternativ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zu Ihren Beratungskosten bekommen. Bezuschusst werden allgemeine Beratungen zu allen ...

  • wirtschaftlichen,

  • technischen,

  • finanziellen,

  • personellen und

  • organisatorischen

... Aspekten der Unternehmensführung. Außerdem unterstützt das BAFA spezielle Beratungen in den Bereichen:

  • Technologie und Innovation,

  • Außenwirtschaft,

  • Qualitätsmanagement,

  • Mitarbeiterbeteiligung,

  • Umweltschutz,

  • Arbeitsschutz,

  • Unternehmensführung von Frauen sowie

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund.

Nicht förderfähig sind auch hier Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatungen.

Der Höchstzuschuss beträgt bei allen Beratungen in den alten Bundesländern maximal 1.500 Euro (= 50 % von höchstens 3.000 Euro). In den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg liegt der Förderanteil ebenfalls bei maximal 1.500 Euro (= 75 % von höchstens 2.000 Euro). Werden verschiedene Beratungsarten beantragt, können allgemeine und spezielle Beratungen mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert werden.

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörige der Freien Berufe in Anspruch genommen werden, die seit mindestens einem Jahr am Markt sind und ...

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und

  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Federführend bei der Mittelvergabe ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf dessen Internetseiten finden Sie auch die aktuellen Vergabe-Richtlinien (PDF, 58 KB). Außerdem betreibt das BAFA ein eigenes "Beratungs- und Schulungsportal für kleine und mittlere Unternehmen".

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt üblicherweise bei sogenannten Branchen-Leitstellen: Die für Sie passende Institution finden Sie im BAFA-"Leitstellenverzeichnis Beratungs- und Schulungsförderung" (PDF, 51 KB). Beim bundesweit und branchenübergreifend tätigen Bundesverband der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV) beispielsweise können Sie Ihren Antrag auf Beratungsförderung mittlerweile sogar online stellen. Die Bewilligung von BAFA-Mitteln gilt als ausgesprochen umständlich und bürokratisch. Am besten sprechen Sie mit einem erfahrenen Berater, ob sich die damit verbundene Mühe in Ihrem Fall lohnt.

(Kostenlose) Berater finden

Falls Sie trotz aller staatlichen Zuschüsse leer ausgehen oder Ihre Zuschüsse bereits ausgeschöpft haben, denken Sie daran: Nicht jede Beratung muss kostenpflichtig sein. Einige bewährte Nulltarif-Alternativen zeigt unser Beitrag "Ist guter Rat teuer?" auf.

Und falls Sie auf eigene Kosten einen geeigneten professionellen Berater suchen müssen, empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Berater finden".

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Dieser Eintrag kommt zwar etwas spät, aber ich bin auf der Seite www.leitstelle.org fündig geworden. Das ist die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes. Dort ist auch ein Online-Dokument verfügbar.

Auch interessant:

www.dihk.de (Deutscher Industrie- und Handelskammertag)
www.zdh.de (Zentralverband des Deutschen Handwerks)
www.bds-dgv.de/index.htm (Förderungsgesellschaft des BDS-DGV)
www.betriebsberatungsstelle.de (Bundesbetriebsberatungsstelle für den deutschen Groß- und Außenhandel)
www.interhoga.de (Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes)

Hoffe das hilft weiter!

Liebe Grüße

Sergio L.

Es gibt in einzelnen Bundesländern außerdem spezifische Coachingprogramme. Es lohnt sich, in dem jeweiligen Landeswirtschaftsministerium bzw. Senatsverwaltung nachzufragen. In Berlin gibt es Coaching z.B. für technologieorientierte Unternehmen und Unternehmen der Kreativwirtschaft http://www.tcc-berlin.de/

Vielen Dank, Herr / Frau Finke,
für Ihren Hinweis und die freundliche Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass der Bezug des Gründungszuschusses nicht für alle im Beitrag angesprochenen Beratungs- und Coachingmaßnahmen Voraussetzung ist. Der Unternehmer aus Ihrem Bekanntenkreis kommt bei Bedarf also durchaus in den Genuss staatlicher Beratungsförderungen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Man sollte folgendes beachten, wenn man gleich mehrere Firmen gründet: Der Existenzgründungszuschuss wird an sich nur für eine Gründung gewährleistet, wenn der Arbeitsaufwand für dieses eine Unternehmen unter 50% fällt, bekommt man keinen Gründungszuschuss mehr. (war ein Problem in meinem Bekanntenkreis)

chr. finke
www.projectcrew.de

Vielen Dank für Ihren ergänzenden Hinweis, Frau Graßler.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Es gibt (zumindest in Bayern) die Möglichkeit über das Existenzcoaching 60 % der Mittel in den ersten drei Jahren erstattet zu bekommen. Beantragt werden kann das Coaching über die IHK, das Institut für freie Berufe und über die HWK.
Beste Grüße,
Alexandra Graßler
www.wissensagentur.net

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