Beratungsförderung durch "Gründer-Coaching"

Beratungs-Beihilfe für Gründer (auch für Gründer mit Existenzgründungszuschuss!)

Von: Hans-Joachim Brüser
Stand: 4. März 2011 (aktualisiert)
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Über den Autor: Hans-Joachim Brüser

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Hans-Joachim Brüser ist seit 1984 selbständiger Unternehmensberater. Seit 2001 ist er zertifiziert beim Bundesverband Deutscher Unternehmensberater. Die Unternehmensberatung Brüser berät mittelständische Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer Konzepte oder bei Umstrukturierungen. Sie begleitet Nachfolge-Regelungen von Unternehmenswertermittlung bis hin zur Suche und Definition von Kauf-/Übernahme-Interessenten. Außerdem beschäftigt sie sich mit den Verhandlungen im Detail und mit der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten.

Der Autor wird in der Empfehlungsliste für Berater der KfW-Mittelstandsbank geführt.

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Coachingvertrag, Coachingbericht

Hinweise zum Coachingvertrag

1. Allgemeine Hinweise zum Coaching-Vertrag

Bei der Gestaltung des Coachingvertrages sind sowohl aus Sicht des Existenzgründers als auch aus Sicht des Coachs eine Reihe von Kriterien zu beachten, damit bereits vor Beginn des Coaching sichergestellt ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Achten Sie als Existenzgründer/in bereits im Vorfeld auf folgende Punkte:

  • Exakte Aufgabenstellung: Formulieren Sie Aufgabenstellung (Coachinginhalt) sowie Zielsetzung des Coaching klar und ausführlich. Sollte sich während des Coaching herausstellen, dass eine Modifizierung der ursprünglichen Aufgabenstellung unumgänglich ist, so fixieren Sie dies unbedingt schriftlich.

  • Coachingzeitraum: Der Coachingzeitraum und die Anzahl der durch den Coach zu erbringenden Tagewerke stellen wesentliche Vertragsbestandteile dar, die im Vorfeld in Bezug auf die zu erbringende Coachingleistung, festzulegen sind. Es empfiehlt sich, den Anfangs- und den Endtermin des Coaching sowie die Anzahl der Tagewerke vertraglich zu fixieren.

  • Honorar: Die Höhe des Entgeltes, also das Honorar, wird immer zwischen Existenzgründer und Coach vereinbart. Der Teil eines Tageshonorares (Tagewerksatz), der 800 Euro überschreitet, wird nicht mehr bezuschusst. Und Beratungskosten, die die maximale Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro überschreiten, werden nicht gefördert.
    Vereinbaren Sie schriftlich, ob zusätzliche Fahrt- bzw. sonstige Nebenkosten anfallen oder ob sie mit dem Tageshonorar abgegolten sind. Und legen Sie fest, in welcher Form die Zahlung des Honorars erfolgen soll (z. B. Einmalzahlung, Abschlagszahlungen etc.).

  • Verschwiegenheitspflicht: Der Coach sollte zudem verpflichtet werden, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende des Coachingvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Sie haben die Möglichkeit, den Coach unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe vertraglich dazu zu verpflichten.

  • Kündigung: Vereinbart werden sollte, dass beide Vertragsparteien den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen können.

2. Coachingbericht

Inhalt und Ergebnis des Coaching sind durch den Coach in einem schriftlichen Bericht zu dokumentieren. Dieser Abschlussbericht ist dem Existenzgründer auszuhändigen und zudem beim Regionalpartner einzureichen.

3. Abtretungserklärung

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