Doppelte Haushaltsführung
In der Regel bietet es sich an, am Ort des neuen Arbeitsplatzes zunächst eine Zweitwohnung zu nehmen.
Der Vorteil ist, bevor der endgültige Umzug stattfindet, kann der neue Arbeitsplatz "ausprobiert" werden oder eine vereinbarte Probezeit erst einmal abgewartet werden. Mit der Begründung einer Zweitwohnung am neuen Arbeitsort ist regelmäßig die doppelte Haushaltsführung gegeben, die erhebliche steuerliche Vorteile bietet.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige außerhalb seines Wohnortes arbeitet und sich am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung nimmt, es muss sich nicht um eine eigene Wohnung handeln, es reicht auch ein Zimmer.
Neben der Zweitunterkunft am Beschäftigungsort muss an einem anderen Ort ein eigener Hausstand unterhalten werden, damit eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird. Ein eigener Hausstand bedeutet eine Wohnung mit einem eigenen Haushalt, die den Lebensmittelpunkt darstellt.
Gelegentliche Besuche oder ein Urlaubsaufenthalt reichen nicht aus.
Die Wohnung sollte von einem Ledigen mindestens zweimal pro Monat aufgesucht werden. Bei Verheirateten liegt der Lebensmittelpunkt in der Regel am Wohnort der Familie, wenn der Steuerpflichtige mindestens sechs Heimfahrten im Jahr unternimmt.
Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind nach neuem Recht ohne zeitliche Begrenzung als Werbungskosten absetzbar.
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