Beruflich bedingte Umzugskosten von der Steuer absetzen

Von: Thomas Wolf
Stand: 10. September 2009
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Doppelte Haushaltsführung

In der Regel bietet es sich an, am Ort des neuen Arbeitsplatzes zunächst eine Zweitwohnung zu nehmen.

Der Vorteil ist, bevor der endgültige Umzug stattfindet, kann der neue Arbeitsplatz "ausprobiert" werden oder eine vereinbarte Probezeit erst einmal abgewartet werden. Mit der Begründung einer Zweitwohnung am neuen Arbeitsort ist regelmäßig die doppelte Haushaltsführung gegeben, die erhebliche steuerliche Vorteile bietet.

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