Maklerkosten
Anerkannt werden die für die Vermittlung einer Wohnung und einer Garage notwendigen ortsüblichen Maklergebühren oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine eigene Wohnung.
Diese Regelung ist jedoch nicht anwendbar, wenn der Arbeitnehmer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwirbt. Dort zählen diese Kosten zu den Anschaffungskosten des neuen Hauses. Bei entsprechenden Aufwendungen für das Eigenheim orientiert sich das Finanzamt an der Höhe der Maklergebühren für Mietwohnungen.
Bei einem Umzug in eine größere Wohnung kann von Seiten des Finanzamts eine Aufteilung in einen beruflichen und in einen privat veranlassten Teil vorgenommen werden.
Makler dürfen nur dann Provision verlangen, wenn sie einen Mietvertrag vermittelt haben. Ist der Makler Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, steht ihm keine Provision zu. Gleiches gilt für Sozialwohnungen. Provisionen sind gesetzlich festgeschrieben: max. das 2,3-fache der Nettokaltmiete zuzüglich Mehrwertsteuer.
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