Mietentschädigung
Die Miete für die neue Wohnung, die der Arbeitnehmer nach Lage des Wohnungsmarktes für eine Zeit zahlen musste, während er die Wohnung noch nicht benutzen konnte, wird maximal für drei Monate als Werbungskosten anerkannt.
Voraussetzung ist jedoch, dass für die bisherige Wohnung weiterhin Miete gezahlt werden muss. Entsprechendes gilt wieder für die Miete einer Garage.
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