Wohneigentum
Wer seine Eigentumswohnung durch einen beruflich bedingten Ortswechsel zurücklassen muss, ohne bereits einen Nachmieter oder Käufer gefunden zu haben, kann dafür "fiktive" Mietzahlungen geltend machen.
Die Finanzämter akzeptieren die Mietentschädigung aber höchstens sechs Monate lang. Grundlage für diese Ansicht bildet das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) für Beamte, das für Staatsdiener nur ein halbes Jahr Mietentschädigung vorsieht.
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