Berufsbekleidung steuerlich absetzen

Welche Kleidungsstücke Sie wann und in welcher Höhe steuerlich geltend machen können

Von: Thomas Wolf
Stand: 4. Februar 2010
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Über den Autor: Thomas Wolf

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Thomas Wolf, Jahrgang 1964, ist Diplom-Betriebswirt (AWV), Steuerfachangestellter und Ingenieur für Maschinenbau. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich Steuern und Buchhaltung und war 8 Jahre beim Behördenratgeber beamte4u.de für das Ressort Finanzamt verantwortlich. In dieser Zeit entstanden mehrere Praxis-Ratgeber und zahlreiche Artikel zu steuerlichen Themen.

Thomas Wolf lebt in Leipzig und München und ist als Autor und Redakteur tätig.

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Wann dürfen Sie Berufsbekleidung von der Steuer absetzen? Steuer-Experte Thomas Wolf weiß Rat.

Berufskleidung ist immer dann steuerlich absetzbar, wenn das jeweilige Kleidungsstück

  • aufgrund seiner Beschaffenheit ausschließlich für die berufliche Tätigkeit bestimmt und

  • von Berufs wegen nötig ist.

Auch normale (zivile) Kleidung kann in Ausnahmefällen als "typische Berufskleidung" gelten. Allerdings nur dann, wenn die Kleidungsstücke typisch für den Beruf sind und eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist.

Erfüllt Ihre Kleidung diese Voraussetzungen, können Sie als Werbungskosten geltend machen:

  • die Anschaffungskosten,

  • die Kosten für die Reinigung sowie

  • die laufenden Kosten (Instandhaltung etc.).

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