Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung
Die Grundlage für die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bildet die Ausbildungsordnung. Diese sorgt für eine geordnete und einheitliche Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung soll den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen und deren Entwicklung entsprechen. Sie wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung erlassen.
Um die Qualität der dualen Berufsausbildung dauerhaft zu sichern, darf für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der dazu erlassenen Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die in ihr geregelten Ausbildungsinhalte sind für alle maßgeblich. Die Ausbildungsordnung legt für die anerkannten Ausbildungsberufe konkret fest, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit vermittelt werden müssen. Sie enthält mindestens:
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