Azubis - ja bitte! Betriebliche Ausbildung: Nutzen, Kosten und Aufwand

Von: Thomas Schrörs
Stand: 31. März 2010
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Grundlagen der Berufsausbildung

Berufsausbildungsvertrag und Vertragsniederschrift (§10-§11 BBiG)

Wer einen Auszubildenden einstellen möchte, muss mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Dieser muss mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes,

  • sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,

  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,

  • ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,

  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,

  • Dauer der Probezeit,

  • Zahlung und Höhe der Vergütung,

  • Dauer des Urlaubs,

  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,

  • Hinweise auf relevante Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

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