Grundlagen der Berufsausbildung
Berufsausbildungsvertrag und Vertragsniederschrift (§10-§11 BBiG)
Wer einen Auszubildenden einstellen möchte, muss mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Dieser muss mindestens folgende Inhalte umfassen:
Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,
Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
Dauer der Probezeit,
Zahlung und Höhe der Vergütung,
Dauer des Urlaubs,
Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
Hinweise auf relevante Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
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