Grundlagen der Berufsausbildung
Eignung des Ausbildungsbetriebes (§27 BBiG/§21 HwO)
Zunächst wäre zu klären, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss, um ausbilden zu dürfen. Dafür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.
Als Erstes muss Ihr Betrieb nach seiner Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb muss zum Ausbildungsberuf passen. So dürfte in einer Bäckerei zum Beispiel kein Fleischer ausgebildet werden.
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