Grundlagen der Berufsausbildung
Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis (§13-§15 BBiG)
In der Ausbildungspraxis gibt es immer wieder Probleme, weil Betrieb und Auszubildender jeweils unterschiedliche Vorstellungen von der Ausbildung haben; die jeweiligen Rechte oder Pflichten sind nicht bekannt oder werden nicht beachtet. Daher werden hier einige Aspekte der Rechte und Pflichten in der Ausbildung ausführlicher betrachtet. Diese sollen Ihnen helfen, Probleme während der Ausbildung rechtzeitig zu erkennen oder auch möglichst zu vermeiden.
Ziel der Ausbildung
Die Pflicht des Ausbildungsbetriebes ist es, dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit gemäß der Ausbildungsverordnung vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Er hat die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
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