Organisation und Durchführung der Ausbildung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit wird von der zuständigen Kammer eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt.
In der jeweiligen Ausbildungsordnung werden die Inhalte und der Zeitraum der Zwischenprüfung vorgeschrieben. In manchen Ausbildungsberufen gibt es seit neuerem eine sogenannte "gestreckte Abschlussprüfung". Bei dieser wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen absolviert, wovon einer, wie bei der Zwischenprüfung, nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt wird. Dadurch entfällt die eigentliche Zwischenprüfung. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt in aller Regel automatisch durch die zuständige Kammer.
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