Versicherungshöhe, Entschädigung, Kosten
Schäden, die nicht versichert sind
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt normalerweise nur den gesetzlichen Haftungsumfang ab.
Nicht versichert sind:
Vermögensschäden, wenn sie nicht die Folge von Personen- oder Sachschäden sind (sogenannte echte Vermögenschäden - dafür muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.)
vorsätzlich verursachte Schäden (aber grobe Fahrlässigkeit ist versichert)
Verletzungen von geistigem Eigentum: Urheber-, Marken- oder Patentrechte
Ansprüche, die über die vertraglich festgelegte Deckungssumme hinausgehen: Was über dem vereinbarten Betrag liegt, muss der Versicherte selbst bezahlen
Schäden, die trotz einer drohenden Gefahr nicht beseitigt wurden
Schäden, die das Unternehmen, der Versicherte oder seine Mitarbeiter selbst erleiden
Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit liegen - dafür ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig!
Schäden, für die Sie haften, weil Sie mit Ihren Geschäftspartnern eine erweiterte Haftung vertraglich vereinbart haben
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ausführliche Informationen zur Absicherung von "echten" Vermögensschäden finden Sie im Beitrag "Die Vermögensschadenhaftpflicht: Echte Vermögensschäden richtig versichern".
Auch durch vertragliche Vereinbarungen mit Ihren Kunden können Sie schadenersatzpflichtig werden: Wenn Sie sich zu einer erweiterten Haftung verpflichten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht, sind eventuelle Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt! Bieten Sie etwa eine verlängerte Gewährleistung an, müssen Sie für daraus entstandene Schäden selbst aufkommen. Vermeiden Sie unbedingt nachteilige Haftungsklauseln in Verträgen, um sich keinem erhöhten Haftungsrisiko auszusetzen!
Folgende Risiken sind oft ausgeschlossen, in manchen Policen aber dennoch abgedeckt oder als Deckungserweiterung - für eine höhere Prämie - möglich:
Schäden im Ausland, z. B. bei Geschäftsreisen, Messebesuchen oder Montagen
Tätigkeitsschäden: Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen und daraus entstehende Vermögensschäden - dazu gehören auch Mietsachschäden an Immobilien
Haftung für Subunternehmer und Freiberufler: Viele Policen schließen die persönliche Haftpflicht von Subunternehmern, Freiberuflern oder Urlaubsvertretern ausdrücklich aus - sie müssen selbst vorsorgen. Wenn viele Aufträge auf Subunternehmer entfallen, können sie aber mitversichert werden
Umweltschäden - darunter fallen auch Brandschäden
Ansprüche des Versicherten gegen Mitversicherte (Mitarbeiter) oder von Mitversicherten untereinander
Wenn diese Risiken für Sie erheblich sind, wählen Sie einen Vertrag, der diese einschließt. Jedenfalls sollten Mietsachschäden und Umweltschäden in einer guten Police enthalten sein.

Informativer Artikel, der nochmals auf die Notwendigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung für fast alle Existenzgründer aufmerksam macht und eine gute Abgrenzung zur eigenständigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt.
Super Info - danke!
Ist eine Betriebshaftpflicht für Firmen ein MUß oder freiwillig?
Eine Pflicht zur Absicherung von Haftungsfällen gibt es m.W. nur für bestimmte Gruppen wie Anwälte - und da geht es dann weniger um die Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden als um Vermögensschäden. Ansonsten ist die Betriebshaftpflicht freiwillig - aber durchaus sinnvoll.
beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
hallo,
dieser artikel ist inzwischen 2 jahre alt. sind die fakten noch gültig?
herzliche grüße,
d.b.