Betriebshaftpflichtversicherung - Worauf Sie achten sollten

Auch für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss!

Von: Ann Yacobi
Stand: 11. Oktober 2010
4.75
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über die Autorin: Ann Yacobi

bild118063

Ann Yacobi arbeitet als freiberufliche Texterin und Autorin in München. Sie schreibt prägnante Texte für Webseiten, Broschüren, Kundenzeitschriften und Pressemitteilungen. Mittelständische Unternehmen, Agenturen und gemeinnützige Organisationen gehören zu ihren Kunden. Daneben konzipiert und entwickelt sie Webseiten für Unternehmen.

Die Politologin war vorher in der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen tätig und hat für Unternehmen und Agenturen PR-Maßnahmen konzipiert und Texte verfasst. Für mehrere Tageszeitungen hat sie freiberuflich geschrieben.

Ann Yacobi engagiert sich in der Rolf Buscher Stiftung für Bildungsprojekte in Entwicklungsländern. Mehr über Ann Yacobi und ihre Arbeit erfahren Sie auf ihrer Webseite www.text-erfahren.de.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Versicherungshöhe, Entschädigung, Kosten

Schäden, die nicht versichert sind

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt normalerweise nur den gesetzlichen Haftungsumfang ab.

Nicht versichert sind:

  • Vermögensschäden, wenn sie nicht die Folge von Personen- oder Sachschäden sind (sogenannte echte Vermögenschäden - dafür muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.)

  • vorsätzlich verursachte Schäden (aber grobe Fahrlässigkeit ist versichert)

  • Verletzungen von geistigem Eigentum: Urheber-, Marken- oder Patentrechte

  • Ansprüche, die über die vertraglich festgelegte Deckungssumme hinausgehen: Was über dem vereinbarten Betrag liegt, muss der Versicherte selbst bezahlen

  • Schäden, die trotz einer drohenden Gefahr nicht beseitigt wurden

  • Schäden, die das Unternehmen, der Versicherte oder seine Mitarbeiter selbst erleiden

  • Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit liegen - dafür ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig!

  • Schäden, für die Sie haften, weil Sie mit Ihren Geschäftspartnern eine erweiterte Haftung vertraglich vereinbart haben

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ausführliche Informationen zur Absicherung von "echten" Vermögensschäden finden Sie im Beitrag "Die Vermögensschadenhaftpflicht: Echte Vermögensschäden richtig versichern".

Auch durch vertragliche Vereinbarungen mit Ihren Kunden können Sie schadenersatzpflichtig werden: Wenn Sie sich zu einer erweiterten Haftung verpflichten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht, sind eventuelle Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt! Bieten Sie etwa eine verlängerte Gewährleistung an, müssen Sie für daraus entstandene Schäden selbst aufkommen. Vermeiden Sie unbedingt nachteilige Haftungsklauseln in Verträgen, um sich keinem erhöhten Haftungsrisiko auszusetzen!

Folgende Risiken sind oft ausgeschlossen, in manchen Policen aber dennoch abgedeckt oder als Deckungserweiterung - für eine höhere Prämie - möglich:

  • Schäden im Ausland, z. B. bei Geschäftsreisen, Messebesuchen oder Montagen

  • Tätigkeitsschäden: Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen und daraus entstehende Vermögensschäden - dazu gehören auch Mietsachschäden an Immobilien

  • Haftung für Subunternehmer und Freiberufler: Viele Policen schließen die persönliche Haftpflicht von Subunternehmern, Freiberuflern oder Urlaubsvertretern ausdrücklich aus - sie müssen selbst vorsorgen. Wenn viele Aufträge auf Subunternehmer entfallen, können sie aber mitversichert werden

  • Umweltschäden - darunter fallen auch Brandschäden

  • Ansprüche des Versicherten gegen Mitversicherte (Mitarbeiter) oder von Mitversicherten untereinander

Wenn diese Risiken für Sie erheblich sind, wählen Sie einen Vertrag, der diese einschließt. Jedenfalls sollten Mietsachschäden und Umweltschäden in einer guten Police enthalten sein.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Informativer Artikel, der nochmals auf die Notwendigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung für fast alle Existenzgründer aufmerksam macht und eine gute Abgrenzung zur eigenständigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt.

Super Info - danke!

Ist eine Betriebshaftpflicht für Firmen ein MUß oder freiwillig?

Eine Pflicht zur Absicherung von Haftungsfällen gibt es m.W. nur für bestimmte Gruppen wie Anwälte - und da geht es dann weniger um die Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden als um Vermögensschäden. Ansonsten ist die Betriebshaftpflicht freiwillig - aber durchaus sinnvoll.

beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de

hallo,
dieser artikel ist inzwischen 2 jahre alt. sind die fakten noch gültig?
herzliche grüße,
d.b.