Betriebsprüfung: Wenn der Prüfer 2x klingelt

Worauf Sie sich vorbereiten können und was Sie (nicht) zu befürchten haben

Von: Robert Chromow
Stand: 9. Februar 2012 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Besuch vom Finanzamt - ein seltenes Ereignis

Betriebsprüfungen sind alles andere als alltäglich: 25 Jahre und mehr kann es dauern, bis Kleinbetriebe und Selbstständige vom Finanzamt "heimgesucht" werden. Um so beunruhigender, wenn es dann soweit ist. Wir erläutern, wen es wann und warum trifft, worauf Sie sich vorbereiten können und was Sie (nicht) zu befürchten haben.

Die meisten Jungunternehmer und Nachwuchs-Selbstständige wissen, dass Betriebsprüfungen der Finanzämter möglich sind. Nur eine Minderheit hat jedoch praktische Erfahrungen damit. Bei Licht betrachtet, ist das Interesse des Fiskus, vor Ort einen Blick in die Bücher zu werfen, alles andere als überraschend: Denn während angestellte Steuerpflichtige in ihren Steuererklärungen jede einzelne Position ihrer Werbungskosten penibel belegen müssen, genügt bei Betrieben die Unterschrift unter die summarische Einnahmenüberschussrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz.

Ob diese Jahresabschlüsse entsprechend der gültigen Steuergesetze erstellt, lückenlos zu belegen und plausibel sind, kann letztlich erst die Akteneinsicht vor Ort zeigen. Außerdem lässt sich manches erst per Augenschein überprüfen, etwa das Vorhandensein oder der Zustand von Maschinen und Anlagen.

Tröstlich: Die regulären periodischen Besuche der Betriebsprüfer sind vergleichsweise selten. Je größer ein Unternehmen, desto häufiger gerät es ins Visier des Fiskus. Die Finanzämter unterscheiden zwischen verschiedenen Größenklassen und Wirtschaftszweigen:

Bild vergrößernDie vier Betriebsgrössenklassen (Stand: 2012)

Je nach Höhe von Umsatz bzw. Gewinn müssen Freiberufler und Unternehmen nur alle 4 bis 25 Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen - Kleinstbetriebe sogar nur alle 95 Jahre einmal. Das sind wohlgemerkt rein statistische Werte: Der Prüfer kann sich genauso gut schon kommende Woche ankündigen und gleich nächstes Jahr wiederkommen.

Im letzten abgeschlossenen Prüfturnus (2010) wurden von über acht Millionen registrierten Unternehmen gut 200.000 geprüft. Das entspricht einer Quote von knapp 2,5 Prozent. Die Zahlen des Jahres 2010 im Überblick:

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