Der Ablauf einer Betriebsprüfung
Wie die Betriebsprüfung abläuft
Nachdem sich der - meist auf Ihre Branche spezialisierte - Prüfer ausgewiesen und Ihren Betrieb betreten hat, wird er zunächst den Zeitpunkt des Prüfungsbeginns dokumentieren. Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil Selbstanzeigen ab dem Moment nicht mehr strafbefreiend wirken.
Selbstanzeige sorgt für rückwirkende Straffreiheit
Seltene Chance für reumütige Sünder: Mit einer Selbstanzeige können nicht nur Ordnungswidrigkeiten in Form "leichtfertiger Steuerverkürzungen" geheilt werden. Sogar der Straftatbestand einer systematischen Steuerhinterziehung hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, sofern er rechtzeitig und aus eigenem Antrieb bei den Finanzbehörden gemeldet wird. Das gilt auch dann, wenn die Prüfungsanordnung bereits eingetroffen ist. Hat die Prüfung aber erst einmal begonnen, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Besprechung des Prüfumfangs
Anschließend wird der Prüfer mit Ihnen und Ihrem Steuerberater den konkreten Prüfumfang besprechen. Sie müssen ihm in der Folge einen Arbeitsplatz (kostenlos!) zur Verfügung stellen und ihn mit den erforderlichen Unterlagen versorgen. Das sind insbesondere:
sämtliche Unterlagen der Finanz- und Lohnbuchhaltung - einschließlich Kontoblättern, Journal, Summen- und Saldenlisten etc.,
Konto-Auszüge und Kassenbücher jeweils mit Belegen,
Abschlussunterlagen einschließlich Umbuchungslisten sowie
Korrespondenz, Geschäftspapiere, Verträge etc.
Die Jahresabschlüsse selbst brauchen Sie nicht bereitzuhalten: Sie sind Gegenstand Ihrer Steuerakte und liegen dem Prüfer bereits vor.
Computer nicht vergessen: Zugriffs-Alternativen
Seit Anfang 2002 müssen Sie dem Prüfer obendrein den Zugriff auf die Daten der EDV-Buchhaltung ermöglichen: Das kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen: Entweder ...
Sie lassen den Prüfer selbst Hand anlegen,
Sie (oder einer Ihrer Mitarbeiter) nehmen die geforderten Auswertungen nach seinen Vorgaben und in seinem Beisein vor oder aber
Sie liefern die gewünschten Daten auf Diskette oder CD-ROM, sodass sie auf Finanzamts-Computern ausgewertet werden können.
