Richtig bewerben

Von: Brigitte Lüdecke
Stand: 26. September 2007
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Arbeitszeugnisse und sonstige Anlagen

Sie haben schlechte Zeugnisse?

Für den Umgang mit Arbeitszeugnissen machen Sie sich bitte bewusst, dass der Wert eines Zeugnisses oft mehr in der Tätigkeitsbeschreibung oder in den Unterrichtsfächern liegt, als in der Frage, ob Sie die gestellten Aufgaben nun gut, sehr gut oder glänzend erledigt haben. So wie bereits im vierten Kapitel am Beispiel der Sprachkenntnisse beschrieben, sind Bewertungen immer relativ zu sehen. Der Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme, der lieber den Grund- als den Aufbaukurs für Spanisch besucht, weil er in dem einen Fall nur ein ausreichend erreicht, im Grundkurs dagegen ohne weiteres mit "gut" oder "sehr gut" glänzen kann, lernt weniger Spanisch!

Es spricht nichts dagegen, ein (problematisches) Zeugnis durch ein zusätzliches Blatt mit Erläuterungen zu ergänzen - Trauerfälle, Schwangerschaft, Geburt, Probleme mit Kindern und sonstige persönliche Ereignisse relativieren so manche schulische oder berufliche Bewertung bzw. stellen sie in ein ganz anderes Licht. Auch Gerichtsurteile oder Schreiben von Rechtsanwälten, aus denen deutlich wird, warum Sie vom ehemaligen Arbeitgeber kein (gutes) Arbeitszeugnis vorlegen können, vervollständigen möglicherweise Ihr Profil als Bewerber zu Ihrem Vorteil, weil der Gesamteindruck plausibel ist. Wenn Sie an Ihren Anlagen sehr viel erläutern und erklären müssen, macht das keinen sonderlich guten Eindruck, aber einzelne Zwischenblätter sind ggf. korrekt und angemessen.

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