Gestaltung schriftlicher Bewerbungsunterlagen
Rückumschlag und Rückporto beilegen?
Wenn Sie dazu aufgefordert wurden, sich zu bewerben (zum Beispiel in Form einer Stellenanzeige), haben Sie ein Recht darauf, dass man Ihnen die Unterlagen (nicht das Anschreiben, das bleibt im Unternehmen) zurückschickt. Für viele kleine Betriebe (insbesondere auch für Vereine und soziale Unternehmen etc.) ist die Rücksendung von mehreren hundert Bewerbungen nicht nur administrativ, sondern auch in Bezug auf die Kosten für Briefumschläge und Porto eine große Belastung. Es kommt daher immer öfter vor, dass in einem Stellengesuch steht "Rücksendung der Unterlagen nur im zugesandten Rückumschlag". Verfahren Sie entsprechend, wenn Sie Ihre Unterlagen zurück haben möchten. Beachten Sie hier auch das Thema "Mappe". Je nachdem, wie Sie es eingepackt haben, sind die Anlagen für Sie nur begrenzt wieder verwertbar.
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