Bewerbung mit "Handicap"

Von: Brigitte Lüdecke
Stand: 1. November 2010
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Sie haben Schulden?

Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Schulden bzw. Krediten. Auch die Kleinfamilie, die für das Häuschen im Grünen einen Kredit aufgenommen hat, hat einen Eintrag bei der Schufa. Manch ein ehemaliger Selbständiger hat nicht rechtzeitig Konkurs angemeldet. Private Krisen vieler Art ziehen häufig Geldprobleme nach sich. Während manch ein Bewerber überlegt, ob es sich für ihn überhaupt lohnt, einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachzugehen (wegen jahrelanger drohender Gehaltspfändungen), hat der Arbeitgeber hier eine ganz andere Perspektive.

Bei einer Führungskraft und ebenso bei Tätigkeiten mit besonderer Vertrauensstellung (Kassierer, Geschäftsführer) hat der Arbeitgeber ein Recht darauf zu erfahren, ob der Bewerber vielleicht über die eigenen Verhältnisse lebt. Bewerber für mittlere Verantwortung sind hier nicht zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Wenn Sie allerdings eine Gehaltspfändung "mitbringen", müssen Sie "Farbe bekennen", weil dem Arbeitgeber hier in Zukunft zusätzlicher Aufwand in der Buchhaltung entsteht. (Und es sich spätestens, wenn die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber eintrifft, nicht mehr verheimlichen lässt, dass Sie finanzielle Probleme haben.)

Manch ein Arbeitgeber stellt gerne auch einen Bewerber mit Gehaltspfändung ein, weil er sich darauf verlassen kann, dass dieser Mitarbeiter sich im Gegenzug sehr loyal verhalten wird. Sie wollen Ihre Schulden schließlich abzahlen, da werden Sie doch nicht leichtsinnig den Arbeitsplatz riskieren, oder?

Machen Sie entsprechende Probleme und Ihre Lösungsvorschläge nicht im Bewerbungsschreiben, aber doch im Einstellungsgespräch deutlich.

Beispiel:

Durch persönliche Fehlentscheidungen haben sich finanzielle Probleme ergeben, die ich nun so schnell wie möglich lösen möchte. (Ich muss noch ... Jahre/Monate abzahlen, dann ist alles erledigt, das Insolvenzverfahren läuft noch bis ...)

Halten Sie es wie mit den Vorstrafen: Nur angeben, wenn es einen Bezug zur angestrebten Position gibt. Ausnahme: Lohnpfändung, -abtretung, Insolvenzverfahren.

Sie sollten Ihre finanzielle Situation in jedem Falle klären, bevor Sie als Bewerber auftreten. Niemand möchte Ihnen Ihre Probleme abnehmen.

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