Sie sind vorbestraft?
Mit einer Vorstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden Sie kaum einen Job in einer Apotheke bekommen, bei Einbruchsdelikten wird es nichts mit einer Stelle als Kassierer und Verkehrsdelikte sind ein Problem bei einem Berufskraftfahrer.
Wenn solche Beziehungen zur angestrebten Position nicht bestehen, dürfen Sie Ihre Vorstrafe im Bewerbungsverfahren verschweigen. Auch einschlägige Vorstrafen müssen Sie nicht angegeben, wenn die Strafe verjährt bzw. aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, ebenso, wenn die Straftat wegen einer Amnestie nicht mehr verfolgt werden kann.
Wenn der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis erwartet, bewerben Sie sich möglicherweise in der falschen Branche. Bestimmte berufliche Wege sind für Sie vielleicht verschlossen.
Auf den Seiten des Bundesjustizamtes (www.bundesjustizamt.de) können Sie sich unter "Führungszeugnis" informieren, welche Art Vorstrafe aus dem Führungszeugnis zu jeweilig unterschiedlichen Fristen wieder gelöscht werden. Verurteilungen zu Geldstrafen, zu Freiheitsstrafen unter 3 Monaten und die meisten Jugendstrafen werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Für höhere Strafen gelten längere Fristen. Informieren Sie sich und lassen Sie sich nach Ablauf der Frist ein neues polizeiliches Führungszeugnis ausstellen.
Wenn Sie einen Haftaufenthalt im Lebenslauf verschweigen möchten: Sie haben tatsächlich das Recht auf eine Notlüge. Sie könnten einen (nicht nachweisbaren) privaten Auslandsaufenthalt angeben. Sorgen Sie aber dafür, dass Sie ein Land wählen, über das Sie im Zweifelsfalle auch sprechen können. Auch eine Zeit der Pflege bedürftiger Eltern ist hier denkbar. Wie wäre es mit Weiterbildung im Selbststudium oder Versorgung der Kinder (des Partners)?
Möglicherweise haben Sie für die Zeit, in der die Vorstrafe im Führungszeugnis eingetragen ist, eher Chancen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Unter diesem Begriff versteht man staatlich subventionierte Arbeitsverhältnisse wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sowie im öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS). Auch solche Arbeitsverhältnisse sind geeignet, um neue (gute) Referenzen aufzubauen, um sich danach mit einem neuen (guten) Eintrag im Lebenslauf wieder bei ganz anderen Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bewerben.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied