Sie sind vorbestraft?
Mit einer Vorstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden Sie kaum einen Job in einer Apotheke bekommen, bei Einbruchsdelikten wird es nichts mit einer Stelle als Kassierer und Verkehrsdelikte sind ein Problem bei einem Berufskraftfahrer.
Wenn solche Beziehungen zur angestrebten Position nicht bestehen, dürfen Sie Ihre Vorstrafe im Bewerbungsverfahren verschweigen. Auch einschlägige Vorstrafen müssen Sie nicht angegeben, wenn die Strafe verjährt bzw. aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, ebenso, wenn die Straftat wegen einer Amnestie nicht mehr verfolgt werden kann.
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