Jahresabschluss für die kleine GmbH: Der Anhang zur Bilanz

Warum der Anhang wichtig ist - plus Muster-Download

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 27. Dezember 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Checkliste Bilanzanhang

Checkliste für den Bilanzanhang

Allgemeine Pflichtangaben

Parameter

kleine KapG

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

ja

Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit

ja

Keine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr

ja

Anpassung der Vorjahreszahlen

ja

Verschiedene Gliederungsvorschriften bei mehreren Geschäftszweigen

ja

Währungsumrechnung

ja

Abweichung der Methoden mit Einfluss auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

ja

Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten

ja

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt

ja

Unterschiedsbeträge bei Anwendung Gruppenbewertung/Verbrauchsfolgeverfahren bei erheblicher Abweichung zum Börsen-/Marktpreis

nein

Pflichtangaben in der Bilanz

Parameter

kleine KapG

Vermögensgegenstand / Schuld unter mehreren Posten

ja *

Zusammenfassung von Abschlussposten

ja *

Größere Beträge, die rechtlich nach dem Abschlusszeitpunkt entstehen

- Vermögensgegenstände

nein

- Verbindlichkeiten

nein

Anlagespiegel

nein

Abschreibungen des Geschäftsjahres

nein

Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses

ja *

Gründe für planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes

ja

Disagio im Rechnungsabgrenzungsposten

nein

Erläuterung der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes

nein

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen

nein

Erhebliche Beeinflussung des Jahresergebnisses durch Abschreibungen aufgrund stl. Vorschriften oder Bildung Sonderposten nach § 273 HGB

nein

Abschreibungen nach steuerrechtl. Vorschriften bei Anlage- und Umlaufvermögen

nein

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit größer als 5 Jahre, Gesamtbetrag

ja

Verbindlichkeiten, durch Pfandrechte u.ä. gesichert, Gesamtbetrag

ja

Betrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 01.01.1987 entstandene Pensionsverpflichtungen, mittelbare Verpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen

ja

Nicht in der Bilanz ausgewiesene "sonstige Rückstellungen" von nicht unerheblichem Umfang

nein

Für GmbH Gewinnrücklagen nach § 29 Abs. 4 GmbHG

ja *

Für GmbH Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

ja *

Pflichtangaben in der Gewinn- u. Verlustrechnung

Parameter

kleine KapG

Zusammengefasste Abschlussposten

0

Abschreibungen

0

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage

nein

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage

nein

Angabe und hinreichende Begründung von aus steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen

ja

Angabe der Vorschriften, nach denen im Geschäftsjahr nach steuerrechtlichen Vorschriften Wertberichtigungen gebildet wurden

ja *

Angabe und hinreichende Begründung des Betrages der im Geschäftsjahr allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen, getrennt nach Anlage- und Umlaufvermögen

ja **

Aufgliederung Umsatzerlöse

nein

Aufteilung der Einkommen- und Ertragsteuern auf ordentliche und außerordentliche Ergebnisse

nein

Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Parameter

kleine KapG

Betrag der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB mit Angabe von Pfandrechten und Sicherheiten; gesonderte Angabe der unter den Haftungsverhältnissen

Ja ***

Gesamtbetrag der sonstigen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht zu den Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB gehören, sofern Bedeutung für Finanzlage

nein

Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen

Parameter

kleine KapG

Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsräte, Benennung des Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters und falls vorhanden des Vorsitzenden der Geschäftsführung; bei börsennotierten auch deren Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten oder Kontrollgremien

ja

Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse bei Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.

ja

Gesamtbezüge von Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrat- , Beiratsmitgliedern u. ä.

nein

Gesamtbezüge von früheren Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrat- , Beiratsmitgliedern u. ä. und deren Hinterbliebenen; Rückstellungen für deren Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie nicht gebildete Rückstellungen für diese Verpflichtungen

nein

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen

nein

Sonstige Pflichtangaben

Parameter

kleine KapG

Name, Sitz und Ort der Offenlegung des Mutterunternehmens bei Konzernabschluss

ja

Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den befreienden Konzernabschluss und -lagebericht aufstellt sowie einen Hinweis darauf, dass die Befreiungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und eine Erläuterung der im befreienden Konzernabschluss vom deutschen Recht abweichend angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden

ja

Erläuterung:

0 = Angabe kann bei Offenlegung entfallen

* Angabe auch in Bilanz möglich

** Angabe auch in Bilanz oder GuV möglich

*** Angabe kann auch unter der Bilanz erfolgen

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Guten Tag,

individuelle Formularwünsche können wir leider nicht ad hoc erfüllen.

Besten Gruß,
Redaktion akademie.de

Hallo und Grüß Gott sehr geehrte Damen und Herren,

erneut ist uns bezügl. des Jahresabschlusses der Antrag auf Offenlegung von unserem Steuerberater zugegangen. Meine Frage ist, da mir unsere Bilanz und Anhang im Original ja vorliegt, ob wir, als o.g. Firma, die Offenlegung selbst einstellen können, oder dies nur über den Steuerberater erfolgen kann. Die Kosten die durch Einstellung und Steuerberater erstehen sind ja nicht unerheblich und hier würden wir, wenn möglich, gern sparen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Guten Tag,

die folgende Auskunft stammt von unserer Fachautorin, Frau Dr. Ellen Ulbricht:
****
Die Einreichung kann jedes Unternehmen selbst vornehmen. Das EHUG schreibt
eine elektronische Einreichung vor (bis Ende 2009 ist allerdings eine
Einreichung in Papierform noch gestattet). Für die elektronische Einreichung
besteht beim Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) die Möglichkeit, Daten,
die entweder in Word, RTF, Excel oder als PDF zur Verfügung stehen, selbst
zu laden. Je nach Format, in dem die Daten angeliefert werden, sind die
Kosten für das Hochladen unterschiedlich. Die Preisliste ist auf der Website
des Bundesanzeigers veröffentlicht.
*****

Informationen finden Sie auch im Abschnitt
"Offenlegungspflicht, Unternehmensregister und Pflichtveröffentlichungen"
unseres Kurses zum elektronischen Handelsregister von J. Ellenrieder:
http://www.akademie.de/direkt?pid=47235&tid=11598