Kennzahlen-Überwachung für Kleinbetriebe - Teil III: Vermögens- und Schuldenentwicklung

Von: Robert Chromow
Stand: 11. Juli 2005
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Über den Autor: Robert Chromow

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Neben der Überwachung von Zahlungsfähigkeit und laufender Erfolgsentwicklung müssen Unternehmer und Selbstständige die Vermögens- und Schuldenentwicklung ihres Betriebs im Auge behalten. Bei größeren Unternehmen gibt der Bilanzvergleich darüber Aufschluss. Wir zeigen, wie Einnahme-Überschussrechner mit geringem Aufwand "Mini-Bilanzen" erstellen und auswerten.

Im Mittelpunkt des ersten Teils unserer kleinen "Controlling"-Serie ("Liquiditätsrechnung") stand die Überwachung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit. Teil II befasste sich mit "Gewinn, Erfolg und Wirtschaftlichkeit".

Ganz gleich, ob man den betrieblichen "Erfolg" als steuerlichen Gewinn bzw. Jahresüberschuss oder als kostenrechnerisch korrigiertes Betriebsergebnis betrachtet: Über die Vermögens- und Schuldenentwicklung sagen sie nichts aus. Da das Buchführungs-Pflichtprogramm kleinerer Betriebe über die Finanzierung des Betriebsvermögens keinen Aufschluss gibt, ist es kein Wunder, dass die Vermögenslage und Schuldenentwicklung vielfach aus dem Blick gerät.

So erfreulich die fehlende Bilanzierungs-Pflicht sein mag: Das Erstellen einer Bilanz ist nicht nur ein bürokratisches Folterinstrument des Fiskus. Sie ermöglicht auch eine aussagekräftige Gegenüberstellung von betrieblichem Vermögen und dessen Herkunft (=Finanzierung) für eigene Zwecke. Auf dieser Grundlage lässt sich leicht feststellen, wie sich Höhe und Zusammensetzung des Betriebsvermögens entwickeln - besonders unter dem Gesichtspunkt der Eigen- oder Fremdfinanzierung (Verschuldung).

Zum Glück können Sie aus dem Zahlenmaterial Ihrer Einnahme-Überschussrechnung, Ihrem Anlagenverzeichnis und Ihrer Offenen-Posten-Liste auch ohne doppelte Buchführung problemlos einen einfachen Vermögens-Schuldenvergleich erstellen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ebenso wie die Kostenrechnung ist dieser Vergleich völlig freiwillig. Es geht "nur" darum, dass Sie über die Entwicklung Ihres Unternehmens auf dem Laufenden bleiben.

Einführung in die Einnahme-Überschussrechnung

Mit dem buchhalterischen Pflichtprogramm für Kleinunternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige beschäftigt sich unser Einführungskurs "Praxis der Einnahme-Überschussrechnung".

Vermögens- und Schuldenvergleich

Und so sieht die Grundstruktur einer Bilanz aus: Auf der linken Seite wird das Betriebsvermögen aufgelistet:

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