Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, können sich auf Kosten des Landes weiterbilden, wenn ihr Unternehmen nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt. Dasselbe gilt für Selbstständige bis zu fünf Jahren nach der Gründung und, seit Februar 2008, auch für Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen. Per "Bildungsscheck" übernimmt NRW bis zu 50 Prozent der Kosten für Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Maßnahme. Was viele nicht wissen: Auch Internet-Schulungen wie die Online-Workhops von akademie.de werden gefördert! Wir sagen Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, welche Weiterbildung der Bildungsscheck NRW abdeckt und wie Sie die Weiterbildungs-Förderung erhalten.
Voraussetzungen: Wer wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck NRW bietet das Bundesland Nordrhein-Westfalen Weiterbildung zum halben Preis: Aus Mitteln des europäischen Sozialfonds übernimmt das Land die Hälfte der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Das Programm, das zunächst bis Ende 2007 geplant war, läuft inzwischen "unbefristet".
Um einen Bildungsscheck bekommen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen entweder Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben oder die Arbeitsstätte muss dort liegen.
"Ihr" Unternehmen darf höchstens 250 Beschäftigte haben
Bildungssschecks gibt es für Angestellte - übrigens auch für Minijobber, für "mithelfende Familienangehörige" und auch während der Elternzeit oder dem Mutterschaftsurlaub.
Bildungsschecks gibt es aber auch für Selbstständige, ob mit oder ohne Angestellte. Bildungsschecks gibt es also auch für den (Mit-)Inhaber eines den Förderbedingungen entsprechenden Unternehmens, und ausdrücklich auch für Einzelunternehmer und für Freiberufler. Voraussetzung: Sie sind in ihrem Betrieb selbst tätig und die Gründung liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück.
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NEU: Seit dem 1. Februar 2008 erhalten auch Frauen und Männer den Bildungssscheck, die nach einer längeren Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen und dafür eine besondere Schulung benötigen.
Voraussetzung für die sogenannten Berufsrückkehrer ist, dass sie "den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren bzw. wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben UND der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als 1 Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Arbeitsagentur eine Förderung (mündlich/schriftlich) abgelehnt hat."
Die letzte betrieblich veranlasste berufliche Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Beantragt werden kann der Bildungsscheck NRW nicht nur von Unternehmen, sondern auch für Einzelpersonen, wenn diese sich auf eigene Initiative und Kosten beruflich fortbilden. Aber auch dann müssen die Kriterien hinsichtlich des Arbeitgebers (höchstens 250 Angestellte, kein öffentlicher Dienst) erfüllt sein.
Dementsprechend wird der Bildungsscheck NRW auf den Teilnehmer der Weiterbildung oder auf den Betrieb ausgestellt. Er ist aber auf jeden Fall personenbezogen und nicht übertragbar.
Um wie viel Geld geht es beim Bildungsscheck NRW?
Übernommen wird die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme und zwar höchstens 500 Euro. Den Rest zahlt der bzw. die "Geschulte" oder das Unternehmen selbst. Gefördert werden nur die Kursgebühren, nicht aber Lernmaterialien, Reisekosten und ähnliches. Prüfungsgebühren werden gefördert, wenn die Prüfung Teil des Kurses ist.
Das Geld wird nicht an den Inhaber des Bildungsschecks NRW ausbezahlt, sondern vom Schulungsanbieter direkt abgerechnet.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden per Bildungsscheck NRW gefördert?
Die Weiterbildung muss auf nachvollziehbare Weise zu Ihrem Beruf passen: "Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Medienbildung und Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu zählt zum Beispiel auch ein Schweißerlehrgang. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen."
Freizeitangebote und persönliche Verwirklichung sind also tabu: Mit einem Töpferkurs werden Sie als Steuerfachgehilfin vermutlich abblitzen.
Aber auch Schulungen, die nur im Interesse des Betriebs selbst liegen und dem Teilnehmer kein weiter verwertbares, übergreifendes Wissen vermitteln, sind ausgeschlossen. Die Produkteinweisung für den Außendienstler oder die Schulung in dem nur in Ihrem Betrieb verwendeten Software-Unikat wird nicht übernommen. Und auch gesetzlich vorgeschriebene "Pflichtscheine" wie etwa die Gefahrgutbescheinigung für einen Sicherheitsbeauftragten wird nicht gefördert (wenn sie dem Unternehmen vorgeschrieben ist, dieses die Schulung also ohnehin bezahlen müsste).
Der Anbieter einer Weiterbildungsmaßnahme muss entweder gesetzlich anerkannt sein oder eine anerkannte Qualitätssicherung nachweisen können. Wenn das nicht der Fall ist, überprüft die Weiterbildungsberatungsstelle (s.u.), ob die Voraussetzungen für eine Förderung per Bildungsscheck gegeben sind.
Übrigens: Bei akademie.de sind die Voraussetzungen erfüllt, Bildungsschecks wurden inzwischen bewilligt für die Online-Workshops:
Fragen und Antworten zum Bildungsscheck
Im Internet findet sich eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten zum Bildungsscheck NRW, in der die "amtlichen" Antworten zu bisher aufgetretenen Detailfragen und Sonderfällen festgehalten werden.
So wird der Bildungsscheck NRW beantragt
Zunächst sollten Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme "ausgucken". Anbieter und Inhalt können Sie innerhalb der beschriebenen Grenzen frei aussuchen: einen Kurs, ein Seminar oder auch eine Internet-Schulung wie die Online-Workshops von akademie.de.
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Als nächstes müssen Sie zu einer der 200 "Weiterbildungsberatungsstelle" in Nordrhein-Westfalen gehen. Eine Liste der Beratungsstellen findet sich im Internet.
Im Gespräch mit dem Berater dort wird festgelegt, für welche Inhalte der Bildungsscheck ausgestellt wird, und ob die von Ihnen gewünschten oder im Gespräch gefundenen Kursinhalte und -anbieter förderfähig sind. Nehmen wir an, Sie wollen am Online-Workshop "Photoshop" teilnehmen - dann müssen Sie den Berater davon überzeugen, dass der Workshop für Sie eine sinnvolle, förderwürdige Weiterbildungsmaßnahme darstellt. Aus Neutralitätsgründen soll der Bildungsscheck übrigens wenn irgend möglich immer mehrere Anbieter umfassen, die Auswahl liegt dann beim Teilnehmer.
Auf dem Bildungsscheck NRW eingetragen wird
Der Titel/Inhalt der gewünschten Maßnahme (z.B. "Photoshop für Einsteiger")
(nach Möglichkeit) mindestens drei mögliche Anbieter (z.B. "akademie.de"),
Ihr Name, und
die Gültigkeitsdauer.
Rechtzeitig kümmern!
Bei den Weiterbildungsberatungsstellen geht es einem wie mit den Arbeitsagenturen: In Sachen Aufgeschlossenheit und Reaktionszeit bestehen große Unterschiede von Ort zu Ort. Während die Bewilligung mancherorts ohne Umstände, schnell und unbürokratisch über die Bühne geht, musste einer unserer Workshop-Teilnehmer Monate auf die nächste Durchführung des von ihm gewünschten Workshops warten, weil die zuständige "Weiterbildungsberatungsstelle" ihm nicht rechtzeitig einen Termin geben konnte.
Haben Sie Ihren Bildungsscheck bekommen, ausgestellt auf die von Ihnen gewünschte Weiterbildungsmaßnahme, dann melden Sie sich ganz normal an und reichen den Bildungsscheck NRW ein. Im Falle eines Online-Workshops von akademie.de nutzen Sie also ganz normal das Online-Anmeldeverfahren und schicken uns den Bildungsscheck mit der Post zu. Zum Workshop-Start bekommen Sie dann eine Rechnung über 50 Prozent der Workshopgebühr, die andere Hälfte der Kosten stellen wir direkt dem Land Nordrhein-Westfalen in Rechnung, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen.
Nicht förderfähig
Keinen Bildungsscheck NRW gibt es für
Arbeitslose,
Angehörige des öffentlichen Dienstes,
Auszubildende,
Einzelcoachings,
Prüfungen ohne Lehrgangsteilnahme
Weiterbildungen, für die Anspruch auf Förderung nach BaföG oder auch nach "Meister-BaföG" (AFBG) besteht oder die bereits über andere Fördermaßnahmen gefördert werden;
Führerscheine (auch der Staplerschein ist beispielsweise ausgeschlossen);
"Befähigungs- und Sachkundenachweise" für bestimmte Funktionen, wenn diese für den Betrieb gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Pflichtkurse für Sicherheitsbeauftragte oder vorgeschriebene Hygienekurse für Küchenpersonal).
Fazit
Insgesamt sind die Erfahrungen der Workshop-Teilnehmer von akademie.de, die sich die Hälfte Ihrer Online-Workshops über den Bildungsscheck NRW finanzieren ließen, fast durchweg positiv. Dieses Programm bietet die große Chance, zum halben Preis neues Wissen zu tanken. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten, sollten Sie sich diese Gelegenheit auf keinen Fall entgehen lassen: Wissen für Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter zum halben Preis - das spricht für sich selbst.
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Super Tipp!
Das werde ich umgehend beantragen, wenn das nicht so ins Geld gehen würde hätte ich längst wieder eine Fortbildung gemacht.
Danke