Korrekte, professionelle Rechnungen: Pflichtangaben und Formvorschriften (mit Checklisten und Muster-Dokumenten)

Das sollten Sie wissen über professionelle Ein- und Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Abschlagsrechnungen, Auslandsrechnungen ...

Von: Robert Chromow
Stand: 14. August 2012 (aktualisiert)
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Inhalt

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Unser Basispaket "Rechnungskunde" erläutert die grundlegenden Anforderungen an ein- und ausgehende Rechnungen, gibt klare Antworten für die Praxis und räumt mit verbreiteten Missverständnissen auf:

  • Das muss auf einer Rechnung stehen

  • Die Folgen fehlender Pflichtangaben

  • So sorgen Sie schon durch die Gestaltung der Rechnung für "Zahlungsanreize"

  • Korrekt ausgestellte und verbuchte Gutschriften oder Abschlagszahlungen

  • Das müssen Sie wissen, wenn der Rechnungsempfänger im Ausland sitzt

  • ... und mehr!

"Rechnungen schreiben" sollte Vergnügen machen, nicht nerven!

Mit der Rechnung holen sich den verdienten Lohn für Ihre Arbeit beim Kunden ab. Trotzdem bleibt ausgerechnet dieser Teil der Büroarbeit häufig liegen. Viele Selbstständige tun sich mit den Feinheiten des "Rechnungschreibens" schwer. Entsprechend spät gehen Rechnungen raus - oder geraten womöglich gleich ganz in Vergessenheit.

In diesem Leitfaden haben wir Informationen und Werkzeuge zusamengestellt, mit denen Sie einfach und ohne Aufwand korrekte Rechnungen erstellen. Denn schnell ausgestellte, unangreifbare Rechnungen sind die beste Voraussetzung, um möglichst bald zu Ihrem Geld zu kommen. Und auch die Kontrolle eingehender Rechnung erledigen Sie künftig im Handumdrehen.

Nach der Lektüre wissen Sie all das, was Sie als Existenzgründer, Freiberufler oder Chef eines kleineren Unternehmens in puncto Rechnungen "drauf" haben sollten. Dazu gibt es diverse Textmuster und Vorlagen für verschiedene Anlässe und viele Verweise auf hilfreiche Informationen.

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Neue Rechnungsnummer, muss man die Rechnung ändern?

Hallo Herr Chromow,

vielen Dank für diese sehr hilfreiche Anleitung.

Ich habe aber noch eine Frage. Ich habe nach der Anmeldung beim Finanzamt als freiberuflich Selbstständiger gleich meine ersten Rechnungen geschrieben. Dabei habe ich die Steuernummer verwendet, die ich vorher schon hatte für die Einkommensteuererklärung als Angestellter. Jetzt habe ich aber eine neue Steuernummer bekommen, die ausdrücklich für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einnahmeüberschussrechnung gelten soll, wie in dem Schreiben steht. Muss ich die bereits verschickten und auch schon bezahlten Rechnungen jetzt neu ausstellen?

Danke für Ihre Antwort

mit freundlichen Grüßen

Andi

Antwort: Neue Rechnungsnummer, muss man die Rechnung ändern?

Hallo Andi,
vielen Dank für Ihre nette Rückmeldung. Zu Ihrer Frage: Ich bin kein Steuerberater und eine Einzelfallberatung ist hier nicht möglich - daher stellt das Folgende nur meine ganz persönliche Meinung dar.

Nein, Sie müssen Sie die bereits verschickten und bezahlten Rechnungen nicht neu ausstellen. Die bisherige Steuernummer war ja zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (und ist auch jetzt noch) korrekt. Der Grund für die Nennung der alten Steuernummer ist plausibel und die Vorgänge lassen sich zudem problemlos der neuen Steuernummer zuordnen.

Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Ausgangsrechnung für gewerbliche Mieteinnahmen

Sehr geehrter Herr Chromow,

habe über mein Unternehmen (GbR) einen Teil meiner Gewerbehalle an ein anderes Unternehmen vermietet - mit Umsatzsteuer. Wie muss ich die monatlichen Überweisungsgutschriften belegen (monatlich eine Kopie des Mietvertrages oder Eigenbeleg)? Kann ich bei der Erlösbuchung - ich verwende den SKR03 - das allgemeine Erlöskonto 8400 (=Erlöse 19%) verwenden oder sollte ein zusätzliches Erlöskonto angelegt werden.

Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus und wünsche noch eine schöne Vorweihnachtszeit.

Antwort: Ausgangsrechnung für gewerbliche Mieteinnahmen

Hallo Herr Seelmann,
bei regelmäßig wiederkehrenden Mietzahlungen reicht es, wenn Sie auf den zugrunde liegenden Mietvertrag verweisen. Aus dem müssen aber alle Rechnungs-Pflichtbestandteile ...
http://www.akademie.de/node/86908
... hervorgehen.
Was Ihre zweite Frage betrifft: Mir fällt auf Anhieb kein Grund ein, warum Mieteinnahmen auf einem separaten Erlöskonto verbucht werden müssten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder fragen beim Finanzamt nach.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Entschuldigung, ich habe meine Anfrage irgendwie vervielfältigt ;-)
Ich meinte tatsächlcih, diese Formulierung aus einem Gesetzestext zu haben. Aber bei meiner Recherche bin ich natürlich durch viele Seiten gewandelt... Ich danke Ihnen ganz herzlich und freue mich üner Ihre kompetenten Antworten. Weiterhin viel Erfolg, Liebe Grüße, M. Leven

Hallo Herr / Frau Leven,
als Lieferdatum können Sie ruhig das Datum der Auslieferung nennen. Die von Ihnen genannte Formulierung werden Sie kaum in einem Gesetzestext gefunden haben. Sofern Rechnungstellung und Auslieferung im selben Monat erfolgen, genügt die Formulierung "Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum." vollkommen. Die gesonderte Monatsangabe ist entbehrlich. Sie können das Lieferdatum aber ruhig auch separat im normalen Datumsformat angeben.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Die Sache mit der Proformarechnung ist mir jetzt klar, danke!!! Aber Sie schreiben auch, dass die mit der Ware verschickte Rechnung das tatsächlliche Lieferdatum enthalten soll. Doch dieses kenne ich bei Abgabe des Päckchens ja nicht, da ich nicht sicher weiß, wann es beim Empfänger ankommt. Schreibe ich dann also "Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum" ohne den Tag genau anzugeben und belasse im Rechnungskopf das Ausstellungsdatum vom E-Mailversand? Oder nutze ich besser eine Angabe wie "Das Leistungsdatum entspricht dem Lieferdatum im Kalendermonat 11/2011". Dies habe ich in einem Gestzestext als Datumsangaben-Beispiel gefunden.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Mühe, M. Leven

Hallo Herr / Frau Leven,
bei Ihren Vorabrechnungen handelt es sich um sogenannte Proforma-Rechnungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Proformarechnung
Bei einer solchen Vorabrechnung ist die Angabe eines Liefer-/Leistungsdatums entbehrlich. Die zusammen mit der Ware verschickte Rechnung hingegen enthält das tatsächliche Lieferdatum.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo, ich möchte im Internet verkaufen und mein Käufer zahlt per Vorkasse. Ich schicke ihm also per E-Mail die Rechnung, er zahlt und nach vollständigem Zahlungseingang versende ich die Ware inkl. der nochmals ausgedruckten Rechnung. Was muss ich also jeweils als Leistungsdatum eintragen? Ich kann den Versandtermin ja nicht vorhersehen, wenn ich die E-Mail mit der Rechnung abschicke. Vielen Dank im Voraus, M. Leven

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