Basiswissen: Korrekte, professionelle Rechnungen

So sorgen Sie für professionelle Ein- und Ausgangsrechnungen

Von: Robert Chromow
Stand: 14. Dezember 2010
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Was muss genau auf einer Rechnung stehen? Welche Folgen haben fehlende Pflichtangaben? Kann man schon durch gestalterische Mittel "Zahlungsanreize" hervorrufen? Wie verbucht man eine Gutschrift, wie behandelt man Abschlagszahlungen, und was, wenn der Kunde im Ausland sitzt? Dieses Basispaket erläutert die wichtigsten Anforderungen an ein- und ausgehende Rechnungen, gibt klare Antworten für die Praxis und räumt mit manchen Missverständnissen auf.

Mit der Rechnung holen sich Unternehmer bei ihren Kunden den verdienten Lohn für ihre Arbeit ab. Da sollte man meinen, dass zumindest dieser Teil der ungeliebten Büroarbeit Vergnügen bereitet und als Letztes in Vergessenheit gerät. Doch weit gefehlt: Viele Selbstständige tun sich mit den Feinheiten der "Fakturierung" schwer.

Weil im hektischen Alltag so wenig Zeit ist, wird der ebenso langweilige wie langwierige "Papierkram" regelmäßig ans Wochen- oder gar Monatsende verschoben. Entsprechend spät gehen Rechnungen raus. Schlimmer noch: Aufgrund der Verzögerungen geraten manche Geschäftsvorfälle sogar ganz in Vergessenheit - und das sogar dann, wenn es dem Betrieb finanziell nicht besonders gut geht!

Das muss nicht sein: Auf Basis der Informationen und Werkzeuge dieses Basispakets erstellen Sie ohne großen Aufwand formal und inhaltlich korrekte Rechnungen und schaffen so die beste Voraussetzung, möglichst schnell zu Ihrem verdienten Geld zu kommen. Und auch die Kontrolle eingehender Rechnung erledigen Sie künftig im Handumdrehen.

Nach der Lektüre verfügen Sie über das Grundlagenwissen, dass Sie als Existenzgründer, Freiberufler oder Chef eines kleineren Unternehmens in puncto "Rechnungen" haben müssen. Das Sahnehäubchen: Diverse Textmuster und Vorlagen für verschiedene Anlässe und dazu viele Verweise auf weiterführende Informationen.

"Rechnungen schreiben" sollte Vergnügen machen - wir sorgen dafür, dass es auch so ist!

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Hallo, ich möchte im Internet verkaufen und mein Käufer zahlt per Vorkasse. Ich schicke ihm also per E-Mail die Rechnung, er zahlt und nach vollständigem Zahlungseingang versende ich die Ware inkl. der nochmals ausgedruckten Rechnung. Was muss ich also jeweils als Leistungsdatum eintragen? Ich kann den Versandtermin ja nicht vorhersehen, wenn ich die E-Mail mit der Rechnung abschicke. Vielen Dank im Voraus, M. Leven

Hallo Herr / Frau Leven,
bei Ihren Vorabrechnungen handelt es sich um sogenannte Proforma-Rechnungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Proformarechnung
Bei einer solchen Vorabrechnung ist die Angabe eines Liefer-/Leistungsdatums entbehrlich. Die zusammen mit der Ware verschickte Rechnung hingegen enthält das tatsächliche Lieferdatum.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Die Sache mit der Proformarechnung ist mir jetzt klar, danke!!! Aber Sie schreiben auch, dass die mit der Ware verschickte Rechnung das tatsächlliche Lieferdatum enthalten soll. Doch dieses kenne ich bei Abgabe des Päckchens ja nicht, da ich nicht sicher weiß, wann es beim Empfänger ankommt. Schreibe ich dann also "Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum" ohne den Tag genau anzugeben und belasse im Rechnungskopf das Ausstellungsdatum vom E-Mailversand? Oder nutze ich besser eine Angabe wie "Das Leistungsdatum entspricht dem Lieferdatum im Kalendermonat 11/2011". Dies habe ich in einem Gestzestext als Datumsangaben-Beispiel gefunden.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Mühe, M. Leven

Hallo Herr / Frau Leven,
als Lieferdatum können Sie ruhig das Datum der Auslieferung nennen. Die von Ihnen genannte Formulierung werden Sie kaum in einem Gesetzestext gefunden haben. Sofern Rechnungstellung und Auslieferung im selben Monat erfolgen, genügt die Formulierung "Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum." vollkommen. Die gesonderte Monatsangabe ist entbehrlich. Sie können das Lieferdatum aber ruhig auch separat im normalen Datumsformat angeben.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Entschuldigung, ich habe meine Anfrage irgendwie vervielfältigt ;-)
Ich meinte tatsächlcih, diese Formulierung aus einem Gesetzestext zu haben. Aber bei meiner Recherche bin ich natürlich durch viele Seiten gewandelt... Ich danke Ihnen ganz herzlich und freue mich üner Ihre kompetenten Antworten. Weiterhin viel Erfolg, Liebe Grüße, M. Leven