Form und Norm: Aktuelles Regelwerk für Briefe
Aktuelles Regelwerk für Briefe
In der Tat gibt es eine DIN-Norm für das Verfassen von Geschäftsbriefen. Die Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung (DIN 5008) bilden die Grundlage für professionelle Schriftstücke in Wirtschaft und Verwaltung. Die gute Nachricht ist: es handelt ist nur um eine Empfehlung. Trotzdem werden Sekretärinnen und Bürokaufleute in der Ausbildung auf diese Norm getrimmt - und das ist auch gut so. So läuft Ihr Unternehmen nicht Gefahr, unzählige selbst kreierte Briefbögen in Umlauf zu bringen.
Anschrift und Empfänger
Das Anschriftfeld hat 9 Zeilen (siehe DIN 676). Es wird in eine Zusatz- und Vermerkzone (3 Zeilen) und in eine Anschriftzone (6 Zeilen) unterteilt. Die Leerzeilen entfallen - das ist neu seit 2005. Zusätze und Vermerke können Vorausverfügungen (z.B. Nicht nachsenden!), Produkte (z.B. Einschreiben) oder elektronische Freimachungsvermerke (z.B. Stamp it) sein.
Beispiel:
Firmenbrief, denn die Firma ist zuerst genannt - er wird geöffnet an Herrn Herrmann weitergeleitet.
Hanseatische Versicherungen
Herrn Sigfried Herrmann
Hauptstr. 17
63254 Frankfurt
Privatbrief, denn die Person ist zuerst genannt - er wird ungeöffnet an Frau Ebers weitergeleitet.
Frau
Martina Ebers
Stadtsparkasse Mannheim
Rathausstr. 17
68254 Mannheim
Bei der Auslandsanschrift werden der Bestimmungsort und das Bestimmungsland in Großbuchstaben geschrieben.
Rocher Arzneimittel
Züricher Strasse 123
4051 BASEL
SCHWEIZ
Schreiben Sie bei Briefen ins Ausland wenn möglich den Namen der Stadt in der Landessprache. Also statt "Mailand" besser "Milano". Sie erleichtern damit den Zustellern vor Ort die Zuordnung der Briefe.
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