Finanz- & Personalplanung
Investitions- und Abschreibungsplan
Voraussetzung für eine gute Finanzplanung ist die Ermittlung der geplanten Investitionen auf der Basis des Umsatzplans. Investitionen stellen im wesentlichen die Verwendung von finanziellen Mitteln für die Beschaffung von Sachvermögen, immateriellem Vermögen und Finanzvermögen dar.
In der Investitions- und Abschreibungsplanung erfassen Sie alle aktivierungsfähigen Investitionen. Von aktivierungsfähigen Positionen spricht man, wenn die Investition als Wirtschaftsgut in die Bilanz aufgenommen wird, also auf der Aktiv-Seite der Bilanz erscheint. Es besteht eine Aktivierungspflicht, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten des Wirtschaftsguts mindestens Euro 410,00 betragen. Typische aktvierungspflichtige Güter sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, Computer usw.
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