Businessplan für Existenzgründer

Von: Kurt Wagenschieffer
Stand: 23. August 2011
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Schritte zu Ihrem virtuellen Businessplan

Rechtsform der Unternehmung

5.3 Rechtsform der Unternehmung

Hier wird die vorgesehene Rechtsform der Unternehmung aufgeführt, z.B.
Einzelunternehmen, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, OHG oder AG.
Verträge, z.B. der GmbH-Vertrag, gehören in den Anhang.

Bevor Sie sich endgültig für eine Rechtsform entscheiden, sollten Sie
sich unbedingt von einem Steuerberater und/oder Fachanwalt beraten lassen.
Die Entscheidung für eine Rechtsform hat eine Vielzahl von
Konsequenzen für

  • Haftung (Risikobegrenzung)

  • Kapitalausstattung

  • Kapitalbeschaffung

  • Steuerliche Einordnung

  • Firmierung

  • Mindestzahl der Gründer

  • Organisation

  • Entscheidungsbefugnis und -findung

  • Gründungs- und Folgekosten

  • Formalitäten bei der Gründung

  • Auflösung der Unternehmung usw.

Von den möglichen privatrechtlichen Formen der Unternehmen sind für
Existenzgründer drei Gruppen besonders relevant:

  • Einzelunternehmer

  • Personengesellschaften

  • Kapitalgesellschaften.

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