Creative Commons

Urheberrechte dosiert freigeben, Texte, Bilder und Musik rechtssicher nutzen und teilen

Von: Sibylle Mühlke
Stand: 19. August 2011 (aktualisiert)
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Über die Autorin: Sibylle Mühlke

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Sibylle Mühlke ist Expertin für Text und Wissensvermittlung. Zu Ihrem Leistungsspektrum gehören unter anderem Fachbücher, journalistische (Fach-)artikel, E-Learning-Content und Texte für die technische Kommunikation - immer nach dem Motto: Klare Texte zu komplexen Fragen. IT- und Softwarethemen sind einer ihrer Schwerpunkte. Bei akademie.de hat sie bereits rund 15 erfolgreiche Workshops konzipiert und geleitet, außerdem sind auch zahlreiche Fachartikel von ihr zu lesen. Ihr neuestes Buch ist gerade erschienen, es ist ein Standardwerk zu Photoshop CS4.

Über Ihre Arbeit sagt Sibylle Mühlke: "Die Frage, wie Information zielgerichtet vermittelt werden kann, finde ich unerhört spannend. Dies erfolgreich zu tun ist mein Anspruch an alle Texte, die ich schreibe."

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Sie haben Bilder, Texte oder Musik veröffentlicht, die Sie der Menschheit zwar gerne zur Nutzung überlassen möchten, aber eben nicht willkürlich? Durch die "Creative Commons"-Lizenzen (CC) können Sie die Urheberrechte abgestuft freigeben. Umgekehrt haben Sie als Nutzer von CC-Material Sicherheit über die erlaubten Nutzungsformen. Sibylle Mühlke stellt das Lizenzmodell vor und verweist auf Möglichkeiten, gezielt nach "Creative Commons"-Werken zu suchen.

Urheberrecht als Piratenabwehrkampf

Eine zwar nicht falsche, aber etwas zu kurz gegriffene Meinung zum Urheberrecht lautet: Es soll Texte, Bilder, Fotografien, Musik, Software und andere kreative Werke vor unberechtigter Vervielfältigung und Nutzung schützen, um die Existenzgrundlage der Autoren, Künstler, Fotografen, Musiker und Entwickler zu sichern.

Doch nicht nur die Urheber selbst haben etwas vom gesetzlich verankerten Urheberschutz, vor allem die Verwerter kreativer Leistungen wie Verlage, Musikkonzerne etc. sind an der Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten interessiert. Sie sind es auch, die vor dem Hintergrund "Internet als Tausch- und Verbreitungsmedium" - Napster, Kopierschutz, Digital-Rights-Management oder Verbot von Sampling und Satire - die juristische und technische Entwicklungen im Bereich "Copyright" massiv vorantreiben. Kennzeichnend für aktuelle Diskussionen und technische Neuerungen ist die harte Grenze, die zwischen Rechteinhabern einerseits und widerrechtlich operierenden "Piraten" auf der anderen Seite gezogen wird. Im Zeichen des Kampfs gegen Piraterie wird die kommerzielle wie nichtkommerzielle Nutzung, Wieder- und Weitergabe und Veränderungen von Werken zunehmend erschwert.

Dieses Schwarz-Weiß-Szenario aus rechtmäßigen Produzenten/Verwertern und unbefugten Kopisten/Piraten blendet jedoch einen wichtigen Aspekt aus: Kreativität ist ohne Rückgriff auf bereits Geschaffenes, ohne Bezug zu anderen Werken und ohne Austausch mit anderen Kreativen kaum denkbar. Die Text- und Bildcollagen aus den 20er-Jahren und das musikalische sampling der Gegenwart sind nur die bekanntesten Beispiele - sie legen ihre Rückgriffe auf Bestehendes explizit offen. Und dabei geht es eben nicht um das dreiste "Klauen", das Urheber um Honorar und Namensnennung bringt, sondern um das Schaffen neuer Werke auf Basis vorhandener kreativer Materialien.

Creative Commons: Dosierte Freigabe von Urheber- und Nutzungsrechten

CreativeCommons- LogoDie 2001 gegründete Non-Profit-Organisation Creative Commons setzt dem starren, zunehmend aggressiver eingeklagten Urheber- und Nutzungsrecht mehr Flexibilität entgegen. Kreative aller Richtungen sollen neue Perspektiven für "direkten Austausch, das Teilen und Sampling" von Werken bekommen.

Gedacht ist das "Creative Commons"-Modell für alle, die ihr Werk zwar generell auch Dritten zur Verfügung stellen wollen, jedoch nicht zu beliebigen Bedingungen. Gleichzeitig ist Creative Commons auch eine Anlaufstelle, um Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Animationen, Musikstücke oder Lehrmaterialien für die eigene Weiterverwendung zu suchen. (Mehr dazu im Abschnitt "CC-lizensierte Werke suchen und verwenden"). Creative Commons versteht sich explizit als eine Gegenströmung zu den zunehmenden Beschneidungen des Nutzungsrechts, denn das Projekt ermuntert dazu, Werke für die Allgemeinheit freizugeben - soweit dies möglich ist.

Wer hat etwas davon?

Ist es nicht widersinnig, Werke zur Weiterverarbeitung freizugeben, ohne dafür je Lizenzgebühren zu sehen, während man andererseits zum Beispiel als Autor, Grafiker oder Fotograf gegen Dumping-Honorare ankämpft?

Sicherlich ist das CC-Modell nicht für alle Werke geeignet, manche sollten besser unter herkömmlichem Urheberschutz bleiben. Attraktiv ist die CC-Idee dennoch:

  • Man kann auch von dem profitieren, was andere freigeben - Creative Commons ist auch eine große "Kontaktbörse".

  • Der Gedanke, unentgeltlich einen Beitrag zu einem größeren, kollektiv erarbeiteten Werk zu liefern, ist nicht abwegig - siehe OpenSource und Wikipedia.

  • Indem man unter CC-Lizenz publiziert, kann man seinen Namen bekannter machen. Denn den Namen des ursprünglichen Urhebers zu nennen, ist unbedingt Pflicht.

Creative Commons stellt auf der Website Tools bereit, die Kreative dabei unterstützen, eine Lizenz auszuarbeiten, unter der sie ihr Werk im Internet veröffentlichen können. Damit werden fließende Übergänge zwischen dem strikten "Alle Rechte vorbehalten" (Bearbeitung und Weitergabe verboten) und den gemeinfreien Werken "Public Domain" (gänzlich ohne urheberrechtliche Beschränkungen) möglich. Man kann damit rechtssicher festlegen, wie ein Werk künftig genutzt werden darf, ohne gleich den teuren Rechtsanwalt bemühen zu müssen.

Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software berichtet darüber, dass erstmals in Deutschland Creative Commons Lizenzen erfolgreich gerichtlich durchgesetzt wurden.

Bild vergrößernScreenshot CreativeCommons Lizenzauswahl

Welche Nutzungsbedingungen können in CC-Lizenzen festgelegt werden?

  • Die Nennung des Rechteinhabers (des ursprünglichen Urhebers) ist bei jeglicher Verwendung CC-lizensierter Werke Pflicht.

  • Ein Werk darf entweder nur nicht-kommerziell genutzt werden ...

  • ... oder wird auch zur kommerziellen Nutzung freigegeben.

  • Auch die Bearbeitung der Inhalte, sprich Veränderung des CC-lizensierten Werks, ist dosierbar: Sie kann generell untersagt werden

  • oder grundsätzlich gestattet sein.

  • Eine dritte, ergänzende Möglichkeit: die Bearbeitung ist nur erlaubt, wenn das neue, veränderte Werk unter den gleichen Lizenzbedingungen veröffentlicht wird wie das ursprüngliche.

Auf der CC-Website werden die abgestuften Nutzungsmöglichkeiten durch Icons verdeutlicht:

Namensnennung-Keine Bearbeitung Namensnennung - CC BY Namensnennung-Nicht-kommerziell Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Gemeinfreiheit (Public Domain)

Mit dem CC0-Werkzeug können Rechteinhaber auf alle Rechte verzichten und ein Werk in die Public Domain einbringen.
Durch Verwendung von CC0 können Sie auf all Ihre Urheber- und Urheberpersönlichkeitsrechte sowie all Ihre verwandten Schutzrechte an dem betreffenden Werk verzichten.

Mehr als Vertrag-Zusammenklicken

Creative Commons bietet jedoch weit mehr als einen "Lizenz-Klick-Service". Dahinter steckt ein ausgereiftes Konzept. Sind die gewünschten Nutzungsbedingungen erst einmal festgelegt, erhält der CC-Teilnehmer den Lizenzvertrag in drei Versionen:

  • als allgemeinverständliche Kurzversion für juristische Laien,

    Bild vergrößern

  • als rechtlich wasserdichter, an die jeweiligen Landes-Gesetzgebungen angepasster juristischer "Volltext" und

  • in Form einer "maschinenlesbaren" Version der Lizenz. Dazu wurde speziell die CC Rights Expression Language (CC REL) entwickelt.

Hinter dem "Lizenzvertrag-Zusammenklicken" steckt also viel juristisches Know-how, das kostenlos genutzt werden darf. Und auch das weitere Prozedere ist nutzerfreundlich und gut durchdacht:

  • Wer sein Werk auf einer eigenen Website veröffentlichen will, bekommt einen Codeschnipsel zur Verfügung gestellt, der nur noch in dem Seitenquelltext - möglichst nah zum publizierten Werk - kopiert werden muss.

    Bild vergrößernCreativeCommons: Code kopieren
    CreativeCommons: Beispiel-Logo

  • Der Klick aufs Logo führt die Seitenbesucher dann zu einem kurzen Hinweis auf die Lizensierung und zur laientauglichen Textfassung und macht ihn so auf die Nutzungsbedingungen aufmerksam.

  • Auch ohne eigene Site kann mit CC-Lizenz publiziert werden. Creative Commons hat für unterschiedliche Werksgattungen verschiedene Kooperations-Sites. Für Bilder ist es bspw. Flickr.

  • Speziell für Audio und Video wird das Tool CC-Publisher angeboten, es hilft beim Katalogisieren und Hochladen.

Keine Hilfe ist Creative Commons allerdings bei der Verfolgung von Rechtsverletzung, dem Eintreiben von Forderungen und dem Vertrieb kommerzieller Werke.

Was kann mit CC lizensiert werden?

Seitens der Creative Commons gibt es keine ausdrücklichen Einschränkungen, was lizensierbar ist. Da aber die jeweiligen Landesgesetze bei der Ausformulierung der Lizenzen berücksichtigt werden, spielen wohl Faktoren wie die Schöpfungshöhe eine Rolle. Eine besonders leckere Torte kann wohl eher nicht lizensiert werden ...

Bild vergrößernCreativeCommons-lizenzierter Kuchen...
Video: "Building on the Past"

Ansonsten gibt es aber eine große Auswahl:

lässt sich vieles unterbringen. Allerdings - wie Creative Commons selbst anmerkt - für die Lizensierung von Software gibt es bessere Partner als Creative Commons. Der Grund dafür mag in den besonderen urheberrechtlichen Regelungen liegen, die z. B. in Europa für Software gelten.

Anlaufstellen für Software-Lizensierungen

Mögliche spezialisierte Anlaufstellen für Software-Lizenzen sind:

CC-lizensierte Werke suchen und verwenden

Austausch und gegenseitige Nutzung kreativer Werke ist ein Kerngedanke von Creative Commons. Der einfachste Weg, CC-lizensierte Werke aufzustöbern, ist die Suche auf der Projekthomepage. Sie wählen aus, was Sie wo suchen möchten. Allerdings verwendet die Website von Creative Commons keine eigene Suchmaschine. Sie müssen die Suchergebnisse selbst daraufhin überprüfen, ob und unter welcher CC-Lizenz ein Werk angeboten wird.

Bild vergrößernSite-Suche

Wie auch immer Sie ein CC-Werk gefunden haben, folgen Sie den Nutzungsbedingungen, wie Sie in dessen CC-Lizenz festgelegt wurden. Dann kann nicht viel schief gehen. In vielen Fällen müssen Sie Ihr daraus entstandenes Werk unter einer gleichartigen Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen wie das Original. Reichhaltige Erklärungen der einzelnen Lizenzmodelle finden Sie auf der Projekt-Site.

Fazit

Creative Commons wird die auf Urheberrecht spezialisierten Anwälte nicht arbeitslos machen. Und wenn es um wichtige geschäftliche Verträge geht, sollten Sie auch weiterhin ihren Rechtsbeistand einholen. Um kreative Produkte für angemessene Weiterverwendung freizugeben, ohne dabei alle Ansprüche als Urheber aufzugeben, ist das System von Creative Commons jedoch ideal - nicht nur, weil man damit eigene Ansprüche rechtssicher formulieren kann, sondern auch, weil das in einer auch für Nichtanwälte verständlichen Sprache geschieht. Und das ist viel auf dem Gebiet des Urheberrechts, das ansonsten zunehmend zum Schlachtfeld zwischen ungebremsten kommerziellen Interessen einerseits und rücksichtsloser Selbstbedienungsmentalität andererseits verkommt.

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