Dispo- und Überziehungskredit

Dispokredit allgemein

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Dispokredit allgemein

Für die Banken gibt es kaum etwas lukrativeres als den Dispositionskredit. Die Kunden müssen für den auch Dispokredit oder Dispo genannten Kredit zwischen 10 bis 18 Prozent Zinsen zahlen. Den Dispokredit beschaffen sich die Banken nahezu kostenlos über die kaum oder wenig verzinsten Guthaben auf den Girokonten der Kunden, die gerade keinen Dispokredit in Anspruch nehmen.

So ist es nur verständlich, dass die Banken gerne möglichst viele ihrer Kunden in die Dispo-Falle locken und sich auch in Deutschland ein Großteil der Giro- und Kreditkarten-Konten gelegentlich oder ständig in den Miesen befinden.

Um aus der Dispo-Falle wieder herauszukommen, erklären wir zunächst deren psychologischen Mechanismus. Danach zeigen wir Ihnen in praktischen Schritten, wie Sie die hohen Schuldzinsen beim Dispo konsequent reduzieren und Ihre Konten zukünftig - ganz ohne Dispo - im grünen Bereich halten.

Der Dispo als eingeräumter und geduldeter Überziehungskredit

Der "Dispo" ist die übliche Kurzbezeichnung für den Dispositions- oder Dispokredit, der auch Überziehungskredit genannt wird. Dabei wird zwischen dem "eingeräumten" und dem "geduldeten" Dispo oder Überziehungskredit unterschieden.

Der eingeräumte Dispo: Üblicherweise räumen die Banken automatisch jedem Kunden einen Dispo ein, der ein persönliches Konto einrichtet und regelmäßig Einkommen wie Lohn, Gehalt oder Rentenzahlungen bezieht. Der Kontoinhaber muss jedoch Bonität haben und darf keinen negativen Schufa-Eintrag bzw. kein schlechtes Schufa-Scoring aufweisen.

Der maximale Verfügungsrahmen für den Dispokredit wird von der Bank anhand eines individuellen Bonitätsprofils festgelegt. Normalerweise wird ein Dispo-Rahmen von zwei bis drei Monatseinkommen eingeräumt. Wer aber bei der Bank gleichzeitig Guthaben wie Festgeld, Tagesgeld usw. hat, schon länger ein "problemloser" Kunde ist und das Konto auch längere Zeit im Plus führte, erhält eher einen höheren Dispo-Rahmen.

Nach Eröffnung des Kontos überzeugt sich die Bank etwa zwei bis drei Monate lang vom regelmäßigen Geldeingang auf dem Konto. Dann teilt sie bzw. das Kreditkarteninstitut dem Kunden seinen jeweiligen Dispo-Verfügungsrahmen für das Giro- bzw. das Kreditkarten-Konto mit. Jetzt kann der Kunde jederzeit mehr Geld vom Konto abheben, als er dort Guthaben zur Verfügung hat. Das Konto kann bis zur angegebenen Höhe des Dispo in die roten Zahlen rutschen.

Der geduldete Überziehungskredit: Für Dispo-Kredite berechnen die Banken besonders hohe Zinsen. Auch zu allgemeinen Niedrigzinszeiten werden meist 10 Prozent und mehr verlangt. Überzieht der Kunde auch noch diesen eingeräumten Dispo-Rahmen, gewährt ihm die Bank oft einen "geduldeten Überziehungskredit". Hier liegt der Zinssatz nochmals um vier Prozent und mehr über dem Zinssatz für den eingeräumten Dispo.

Die Berliner Sparkasse verlangte beispielsweise im August 2011 für den Dispokredit 13,25 Prozent Zinsen und für den geduldeten Überziehungskredit 18,25 Prozent Zinsen pro Jahr - das sind übliche Werte.

teure Kredite

Dispo- und geduldete Überziehungskredite gehören zu den teuersten Krediten, die man bekommen kann.

Bei Kündigung des Dispokredites haben Kunden keine Rechte: In der Regel räumen die Banken den Kunden den Dispokredit freiwillig und ohne besonderen Antrag oder Kreditvertrag ein. Dispo- und geduldeter Überziehungskredit werden in den AGB so geregelt, dass die Bank den Dispokreditrahmen nach freiem Ermessen jederzeit verringern oder sogar völlig aufheben kann. In letzterem Fall muss der Kunde sein Konto sofort aus den roten Zahlen bringen. Andernfalls wird ihm das Konto gekündigt.

Jeder Dispo ist gefährlich. Er wird immer gerade dann gekündigt, wenn ihn der Kunde besonders dringend braucht!

Wer als Gehaltsempfänger den Dispo-Rahmen der Bank ausnutzt und dann arbeitslos wird oder als Selbstständiger kein regelmäßiges Gehalt mehr bezieht, dem sperren die Banken regelmäßig den bisherigen Dispo-Kreditrahmen. Oft erfolgt dies ohne vorherige Ankündigung. Laufende Abbuchungen wie Mietzahlungen werden dann "mangels Kontodeckung" blockiert und der Zinssatz auf den Höchstsatz, die "geduldete Überziehung" heraufgesetzt. Das ist fast immer legal, da sich die Banken über die AGB gut absichern.