Domainnamen ohne juristischen Ärger

Tipps zur "rechtssicheren" Wahl des Domainnamens und zum Domainnamensrecht

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Bei der Wahl eines Domainnamens besteht das Problem nicht nur darin, eine griffige Bezeichnung zu finden. Sie müssen auch auf die rechtliche Unbedenklichkeit achten, sonst lässt die Abmahnung garantiert nicht lange auf sich warten.

Mögliche Stolpersteine: Namensrecht und Domain-Namen

Eine neue Domain, die neue Website geht online - und dann bald darauf kommt eine Abmahnung. Damit Ihnen dieses Szenario samt Kosten und Ärger erspart bleibt und Sie am Ende nicht ohne die Domain dasitzen, geben wir Tipps zur rechtssicheren Wahl von Domainnamen. Fallen lauern im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht und im Namensrecht - wer sie kennt, kann sie vermeiden.

Ohne Website geht im geschäftlichen Bereich oft kaum noch etwas. Zur Website des neuen Unternehmes gehört es auch, einmal einen Domainnamen auszuwählen. Diese Wahl muss gut überlegt sein, schließlich ist ein zugkräftiger, gut einprägsamer Domainnamen wichtig für den Erfolg im Web. Die Marketing-Aspekte sind jedoch nur eine Seite. Die Wahl des Domainnamens muss auch deshalb sehr gut bedacht sein, damit es keine kostenpflichtige Nebenfolgen juristischer Art gibt. Die können nämlich schnell im Bereich mehrerer tausend Euro liegen und unter Umständen auch dazu führen, dass Sie in die Löschung der Domain einwilligen müssen.

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Marke und Domainnamen

Bei der Wahl eines Domainnamens können Sie nicht nur mit dem Namensrecht, sondern auch mit dem Markenrecht in Konflikt kommen. Oder, juristisch ausgedrückt: Verwenden Sie ein bekanntes Kennzeichen als Domainnamen im geschäftlichen Verkehr, ohne dazu berechtigt zu sein, dann liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG) und nicht nur eine Verletzung von Namensrechten.

An der Bezeichnung bzw. Zeichenfolge, die Sie als Domainnamen registrieren möchten, kann ein Unternehmen deshalb Markenrechte haben, weil es diese Bezeichnung als Marke für seine Waren- und Dienstleistungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als Gemeinschaftsmarke beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat eintragen lassen.

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Wettbewerbsrechtliche Einschränkungen für die Wahl des Domainnamens

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb eines Unternehmers. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG).

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Konsequenzen für die Wahl des Domainnamens

Die Wahl eines bestimmten Domainnamens muss sehr gut überlegt werden. Außerdem müssen Sie recherchieren - und zwar nicht nur prüfen, ob ein bestimmter Domainname noch frei ist, sondern auch, ob es in namens-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Einwände gegen einen bestimmten Domainnamen gibt.

Es ist aus meiner Sicht unerlässlich, dass Sie vor der Registierung bei Google und anderen Suchmaschinen nach dem Domainnamen suchen (auch ohne den TLD-Zusatz, also z. B. ohne .de). Suchen müssen Sie vor der Registrierung auch in den beim DPMA oder/und beim HABM geführten Registern.

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