Sind Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gezwungen, einen doppelten Haushalt zu führen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber dafür steuerfreie Ersatzleistungen erstatten.
Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann beruflich begründet, wenn der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort bezieht. Konkret: Bei einem Arbeitgeberwechsel, bei einer Versetzung sowie bei einer erstmaligen Begründung eines Arbeitsverhältnisses liegt im steuerlichen Sinne eine doppelte Haushaltsführung vor.
Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt anhand zahlreicher Praxis-Beispiele, wann Sie welche Kosten steuerlich geltend machen können bzw. welche Ausgaben Ihr Arbeitgeber in welcher Höhe erstatten kann.
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Hallo,
die "Doppelte Haushaltführung" kann nur für Arbeitnehmer, nicht für Unternehmer geltend gemacht werden!
Besten Gruß,
Ellenrieder