Doppelte Haushaltsführung

Steuertipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Sind Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gezwungen, einen doppelten Haushalt zu führen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber dafür steuerfreie Ersatzleistungen erstatten.

Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann beruflich begründet, wenn der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort bezieht. Konkret: Bei einem Arbeitgeberwechsel, bei einer Versetzung sowie bei einer erstmaligen Begründung eines Arbeitsverhältnisses liegt im steuerlichen Sinne eine doppelte Haushaltsführung vor.

Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt anhand zahlreicher Praxis-Beispiele, wann Sie welche Kosten steuerlich geltend machen können bzw. welche Ausgaben Ihr Arbeitgeber in welcher Höhe erstatten kann.

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Hallo,

die "Doppelte Haushaltführung" kann nur für Arbeitnehmer, nicht für Unternehmer geltend gemacht werden!

Besten Gruß,
Ellenrieder