Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung
Kosten für die erste und letzte Fahrt
Liegen bei verheirateten oder ledigen Arbeitnehmern mit eigenem Hausstand die zuvor erläuterten Voraussetzungen für eine berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung vor, so können Auslösungen steuerfrei gezahlt werden.
Steuerfrei ersetzbar sind die tatsächlichen Fahrkosten für die erste Fahrt zum neuen Beschäftigungsort und für die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands. Wird für diese Fahrten ein Kraftfahrzeug benutzt, so können die für Auswärtstätigkeiten geltenden Kilometersätze (= 0,30 Euro bei Benutzung eines Pkws für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer) oder die nachgewiesenen höheren tatsächlichen Kosten steuerfrei gezahlt werden.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied