Doppelte Haushaltsführung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Kosten für die erste und letzte Fahrt

Liegen bei verheirateten oder ledigen Arbeitnehmern mit eigenem Hausstand die zuvor erläuterten Voraussetzungen für eine berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung vor, so können Auslösungen steuerfrei gezahlt werden.

Steuerfrei ersetzbar sind die tatsächlichen Fahrkosten für die erste Fahrt zum neuen Beschäftigungsort und für die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands. Wird für diese Fahrten ein Kraftfahrzeug benutzt, so können die für Auswärtstätigkeiten geltenden Kilometersätze (= 0,30 Euro bei Benutzung eines Pkws für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer) oder die nachgewiesenen höheren tatsächlichen Kosten steuerfrei gezahlt werden.

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