Doppelte Haushaltsführung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Familienheimfahrten bei Verheirateten bzw. Wochenendheimfahrten bei Ledigen mit eigenem Hausstand

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel die Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je einfachen Entfernungskilometer steuerfrei ersetzen.

Beispiel

Der Arbeitnehmer führt einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt. Am Wochenende fährt er teils mit öffentlichen Verkehrsmitteln teils mit dem Pkw zu seinem Familienwohnsitz (einfache Entfernung 400 km). Der Arbeitgeber kann für jede wöchentliche Familienheimfahrt folgenden Betrag steuerfrei ersetzen:

400 km x 0,30 Euro 120 Euro.

Führt der Arbeitnehmer z.B. 45 Familienheimfahrten im Kalenderjahr 2009 durch, beträgt der steuerfreie Arbeitgeberersatz insgesamt

400 km x 0,30 Euro x 45 Fahrten = 5.400 Euro.

Eine Begrenzung auf 4.500 Euro jährlich wie bei der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltenden Entfernungspauschale (vgl. diesen Beitrag) ist für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung nicht zu beachten.

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