Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung
Kosten der Unterkunft
Bei einer doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die Übernachtungskosten entweder in Höhe der nachgewiesenen notwendigen Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort oder mit Pauschbeträgen steuerfrei erstatten. Folgende Pauschbeträge können bei Übernachtungen im Inland steuerfrei gezahlt werden:
in den ersten drei Monaten je Übernachtung 20 Euro;
danach je Übernachtung 5 Euro.
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