Doppelte Haushaltsführung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Kosten der Unterkunft

Bei einer doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die Übernachtungskosten entweder in Höhe der nachgewiesenen notwendigen Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort oder mit Pauschbeträgen steuerfrei erstatten. Folgende Pauschbeträge können bei Übernachtungen im Inland steuerfrei gezahlt werden:

  • in den ersten drei Monaten je Übernachtung 20 Euro;

  • danach je Übernachtung 5 Euro.

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