Saldierung
Steuerlich ist es zulässig, zur Prüfung der Steuerfreiheit die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrkosten und Übernachtungen zusammenzurechnen; in diesem Fall ist die Summe der Vergütungen steuerfrei, soweit sie die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen nicht übersteigt.
Auslösungen werden vom Arbeitgeber häufig kalendertäglich (nicht arbeitstäglich) gewährt. Das gilt insbesondere dann, wenn dem Arbeitnehmer die tägliche Rückkehr in die eigene Wohnung nach tarifvertraglichen Regelungen nicht zugemutet werden kann. Die Auslösungen werden in voller Höhe auch an den Wochenenden gezahlt, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer in seine Wohnung zurückkehrt und nicht am Beschäftigungsort übernachtet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Aufwendungen für eine Heimfahrt besonders vergütet werden.
Bei den Zahlungen der Arbeitgeber wird - anders als im Steuerrecht - im Allgemeinen keine strenge Trennung zwischen Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten vorgenommen. Vielmehr werden die jeweiligen Auslösungsbeträge regelmäßig für Verpflegung und Unterkunft (und zwar täglich) gezahlt. Steuerlich werden ohne Nachweis Verpflegungskosten kalendertäglich, Unterkunftskosten dagegen je Übernachtung berücksichtigt, sodass sich insoweit Differenzen ergeben können.
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