Doppelte Haushaltsführung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Umzugskosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung

Umzugskosen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ersetzt, sind steuerfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die durch den Umzug entstandenen Mehraufwendungen nicht überschritten werden.

Eine berufliche Veranlassung liegt auch dann vor, wenn der Umzug das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betrifft.

Sofern hiernach ein steuerfreier Ersatz der Umzugskosten im Grundsatz möglich ist, können die Umzugskosten entweder mit den hierfür festgelegten Pauschbeträgen, oder soweit keine Pauschbeträge festgelegt sind, in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Bei Umzugskosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung ist jedoch zu beachten, dass in diesem Ausnahmefall die Pauschale für sonstige Umzugskosten nicht gilt. Die sonstigen Umzugskosten müssen deshalb im Einzelnen nachgewiesen werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beziehen, der Aufgabe oder dem Wechsel einer Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung stehen.

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