Umzugskosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung
Umzugskosen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ersetzt, sind steuerfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die durch den Umzug entstandenen Mehraufwendungen nicht überschritten werden.
Eine berufliche Veranlassung liegt auch dann vor, wenn der Umzug das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betrifft.
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